Gemäß Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den Tabellen dargestellte neue Sitzverteilung und die erfolgte Benennung jeweils durch einstimmigen Beschluss fest.
Die CDU-Fraktion und
die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom
18.02.2019 (beide hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung des
Hauptausschusses und der Fachausschüsse beantragt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur
Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die
Zusammensetzung auch der Vertreter des Rates in einigen sonstigen Gremien nicht
mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.
Die Vorschriften für
eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die
Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG entsprechend. Durch
die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der
Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Neubesetzung der Vertreter in den folgenden betroffenen Verbänden gegeben.
Der Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 für die
folgenden Verbände und Gremien jeweils 2 Vertreter und Stellvertreter bestimmt:
-
Wasserversorgungsverband Overledingen
- Abwasserverband
Overledingen
- Kuratorium
Kindergarten Wolkenreiter
- Beirat
Kindergarten Ostrhauderfehn
- Beirat
Kinderkrippe „Wüppsteertjes“
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 2 Sitze in den genannten Gremien:
Gruppe SPD/Grüne: 13
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,04
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48
UWG-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48.
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 1 Sitz sowie der CDU-Fraktion und
der UWG-Fraktion jeweils 0 Sitze zu. Der verbleibende Sitz wird nach den
höchsten Restwerten (jeweils 0,48) vergeben. Zwischen der UWG-Fraktion und der
CDU-Fraktion entscheidet also jeweils das Los über den verbleibenden zweiten
Sitz. Bislang fielen aufgrund des Vorabmandats jeweils beide Vertreter an die
Gruppe SPD/Grüne/Tanculski.
Die jeweiligen
Vertreter werden jeweils von den Fraktionen und Gruppen benannt.
Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die betroffenen Verbände und Gremien, sowie die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder dargestellt.
Wasserversorgungsverband: (§ 5 - Verbandsversammlung- 3 Vertreter und Stellvertreter, incl.
Bgm.)
SPD/Gr. |
Revens |
Kempen (V) |
UWG |
Bolland |
Bents (V) |
Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Abwasserverband Overledingen: (§ 5 – Verbandsversammlung- 3 Vertreter und
Stellvertreter, incl. Bgm.)
SPD/Gr. |
Revens |
Kempen (V) |
CDU |
Lüken |
Coordes (V) |
Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Kuratorium Kindergarten Wolkenreiter: (§ 9 - Kuratorium- 3 Vertreter und Stellvertreter, incl. Bgm.)
SPD/Gr. |
Peper |
ter Veen (V) |
CDU |
Möhlmann |
Bents (UWG) (V) |
Lt § 9 I Betr.V |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Beirat Kindergarten Ostrhauderfehn: (2 Vertreter und Stellvertreter)
SPD/Gr. |
Groote |
Marks (V) |
UWG |
Bents |
Möhlmann (CDU) (V) |
Beirat Kinderkrippe „Wüppsteertjes“: (2 Vertreter und Stellvertreter)
SPD/Gr. |
Peper |
Beck (V) |
CDU |
Möhlmann |
Bents (UWG) (V) |