Beschluss: einstimmig beschlossen

Die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom 18.02.2019 (beide hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Die Anträge liegen den Ratsmitglieden vor.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung umfasst auch die Ausschussvorsitze.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Durch die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7 festgelegt:

 

- Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss

 

- Ausschuss für Finanzen

 

- Ausschuss für Soziales und Ehrenamt

 

- Personalausschuss

 

- Schulausschuss.

 

Fraktionsvorsitzender Krummen möchte den Antrag der UWG-Fraktion ergänzen und zwar dahingehend, dass der Personalausschuss mit sofortiger Wirkung abgeschafft wird, da dieser keine Bedeutung für die Ratsarbeit habe. Er stellt den Antrag, auf eine Neueinsetzung des Personalausschusses zu verzichten.

 

Gegen diesen Antrag spricht Herr Ertwiens-Buchwald. Seinerzeit sei dieser Ausschuss eingerichtet worden, um allen Ratsmitgliedern mehr Transparenz zu bieten. Der Ausschuss habe sich bewährt und zu einer besseren Zusammenarbeit geführt.

 

Fraktionsvorsitzender CDU Lüken als aktueller Ausschussvorsitzender des Personalausschusses schließt sich den Ausführungen des Herrn Krummen an.

Auch er halte den Personalausschuss für überflüssig.

 

Ratsmitglied Behrens führt aus, dass jedes Ratsmitglied an allen Sitzungen teilnehmen kann; erklärt und besprochen werde sowohl im Personalausschuss als auch im VA dasselbe.

 

Der Antrag des Herrn Krummen, auf den Personalausschuss zu verzichten, wird mit 13 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.

 

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:

 

Gruppe SPD/Grüne: 13 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,64

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68

UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68.

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 3 Sitze sowie der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion jeweils 1 Sitz zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach den höchsten Restwerten (0,68) vergeben. Je ein weiterer Sitz entfällt somit an die CDU Fraktion und an die UWG-Fraktion.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Im Zuge der Neubesetzung der Fachausschüsse wird vorgeschlagen, die bisherigen, dem Schulausschuss zugeordneten beratenden Mitglieder, der Ordnung halber, erneut zu bestimmen.

 

Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder dargestellt.

 

Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss:

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

Pleis

Janssen

Ertwiens-B.

 

Stellvertreter:

Revens

Buss

Stratmann

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

Bents

Bolland

Coordes

Esders

Stellvertreter:

de Boer

Straatmann

Lüken

Möhlmann

 

 

 

 

 

Grundmandat:

Tanculski

 

 

 

 

Gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in der Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

 

Ausschuss für Finanzen:

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

Buss

Pleis

Marks

 

Stellvertreter:

Janssen

Groote

Kempen

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

Krummen

de Boer

Esders

Coordes

Stellvertreter:

Straatmann

Behrens

Kruse

Möhlmann

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in der Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

 

Ausschuss für Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

Mitglieder:

ter Veen

Beck

Stratmann

 

Stellvertreter:

Peper

Marks

Revens

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

Straatmann

Bents

Kruse

Möhlmann

Stellvertreter:

Krummen

de Boer

Esders

Lüken

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in der Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

 

Schulausschuss

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

Kempen

Groote

ter Veen

 

Stellvertreter:

Marks

Buss

Janssen

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

Krummen

Bents

Möhlmann

Wreesmann

Stellvertreter:

Behrens

Straatmann

Coordes

Esders

 

 

 

 

 

Ratsfremde

Lehrer:

 

Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor

Stellvertreter:

Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn

Eltern:

Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn

Stellvertreter:

Hinrike Oltmanns, Grundschule Holtermoor

 

Gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in der Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

 

Der Rat beschließt einstimmig, dass jedes andere Fraktions-/Gruppenmitglied im Vertretungsfall zur Stellvertretung berechtigt ist.

 

Das dem Einzelratsmitglied Tanculski zustehende Grundmandat nach § 71 IV Satz 3 NKomVG in einem Fachausschuss seiner Wahl möchte dieser auf entsprechende Nachfrage im Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss wahrnehmen (s.o.). Die Ergänzung der Zusammensetzung des genannten Fachausschusses wird bei einer Stimmenthaltung einstimmig festgestellt.

 

 

- Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:

 

Gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Nach diesem Verfahren erhält die Gruppe SPD/Grüne den 1. und 2. Zugriff, die UWG-Fraktion den 3. Zugriff und die CDU-Fraktion den 4. Zugriff

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden und deren Vertreter aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren, die den Ausschüssen angehören wie folgt:

 

1. SPD/Grüne:  Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss

Vorsitzender Klaus Pleis
stellv. Vorsitzender Werner Coordes (CDU)

 

2. SPD/Grüne:                   Ausschuss für Soziales und Ehrenamt
Vorsitzender René Stratmann
stellv. Vorsitzender Michael Straatmann (UWG)

 

3. UWG-Fraktion:             Ausschuss für Finanzen
Vorsitzender Lars Krummen
stellv. Vorsitzender Klaus Pleis (SPD/Grüne)

 

4. CDU-Fraktion:               Schulausschuss
Vorsitzende Anita Möhlmann
stellv. Vorsitzender Karl-Heinz Kempen (SPD/Grüne)

 

Entsprechend der Benennung der Fraktionen und der Gruppe SPD/Grüne stellt der Rat die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die vorstehend genannten Personen durch einstimmigen Beschluss fest.