Gemäß § 71 Abs. 5 in
Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG wird die sich durch die Neubesetzung des
Verwaltungsausschusses ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wie
vorstehend genannt einstimmig festgestellt.
Hinweis: Stellvertreter/innen, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.
Die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom 18.02.2019 (beide hier eingegangen am
19.02.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses (= Verwaltungsausschusses)
beantragt. Die Anträge liegen den Ratsmitgliedern vor.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Diese Regelung gilt gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG auch für den Verwaltungsausschuss.
Aufgrund der nicht mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat. Durch die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gegeben.
In der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschlossen, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode nicht um 2 zu erhöhen, sondern bei 6 Mitgliedern zu belassen.
Auf der Grundlage der unter vorherigem Tagesordnungspunkt festgestellten Stärke der im Rat bestehenden Fraktionen und Gruppen ist nunmehr die Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 NKomVG vorzunehmen und die Benennung der Beigeordneten durchzuführen.
Die sich hierbei ergebene Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG durch Beschluss fest.
Folgende Verteilung der 6 Sitze im Verwaltungsausschuss ergibt sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren:
Gruppe SPD/Grüne: 13 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,12
CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44
UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44.
Das der Gruppe SPD/Grüne/Tanculski bislang zustehende Vorabmandat entfällt, da der Gruppe zukünftig nicht mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder angehören.
Nach den Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 3 Sitze sowie der CDU-Fraktion und der UWG Fraktion jeweils1 Sitz zu. Der verbleibende sechste Sitz wird nach dem höchsten Restwert vergeben. Da die UWG und die CDU jeweils einen Restwert von 0,44 aufweisen, muss das von der Ratsvorsitzenden zu ziehende Los entscheiden, wer den Sitz erhält.
Das von der Ratsvorsitzenden gezogene Los geht an die CDU. Somit darf die CDU- Fraktion im VA zwei Sitze besetzen und die UWG-Fraktion einen Sitz.
Es ergibt sich folgende Sitzverteilung und Benennung im:
Verwaltungsausschuss
6 Sitze nach § 74 II NKomVG + Bürgermeister
Bürgermeister: |
Harders |
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
ter Veen |
Peper |
Ertwiens-B. |
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Stellvertreter: |
Pleis |
Marks |
Beck |
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UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
Bolland |
Möhlmann |
Lüken |
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Stellvertreter: |
Krummen |
Esders |
Wreesmann |
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2. Stellvertreter |
Behrens |
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