Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung den Antrag des Ratsmitgliedes Tanculski auf umgehende Neuregelung der Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder rückwirkend ab 1.1.2018 abzulehnen.


Ratsmitglied Siegfried Tanculski beantragt mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 eine umgehende Neuregelung der Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder rückwirkend ab 1.1.2018.

 

Der Antrag wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Ratsmitglied Tanculski begründet seinen Antrag.

 

Fraktionsvorsitzender Krummen sieht sein Mandat als gewähltes Ratsmitglied als Ehrenamt, zu dem er sich freiwillig bereit erklärt hat. Seit Jahren werde es so gehandhabt, dass die Aufwendungen abgedeckt sind, nicht mehr. Er verweist auf die zahlreichen örtlichen Vereine, in denen alle ehrenamtlich arbeiten. Er nennt auch die Freiwilligen Feuerwehren, die unzählige Stunden ihrer Freizeit aufwenden, und wo nur die leitenden Funktionen eine geringe Entschädigung erhalten. Dennoch sind die Feuerwehren bei Brand- und Schadensfällen immer und schnell zur Stelle.

 

Er ist für die gesamte ehrenamtliche Tätigkeit sehr dankbar. Letztlich leben alle von und in einer Gemeinschaft, in der Verpflichtung, behutsam mit den finanziellen Möglichkeiten umzugehen. Jede Erhöhung von Aufwandsentschädigungen gehe zu Lasten der Haushalte und der Mittel, die woanders besser eingesetzt werden könnten. Die UWG-Fraktion sei an einer Erhöhung der Aufwandsentschädigungen nicht interessiert.

 

Sowohl die CDU-Fraktion als auch die Gruppe SPD/Grüne sprechen sich gegen den Antrag aus.

 

Stellv. Gruppensprecher Ertwiens-Buchwald führt aus, dass man den Antrag des Herrn Tanculski intensiv in der Gruppe diskutiert habe. Nach der von der Verwaltung vorgelegten Übersicht der Aufwandsentschädigungen im Landkreis Leer befinde man sich durchaus noch im Mittelfeld.