Beschluss: einstimmig empfohlen

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, die Wertgrenzen wie vorgeschlagen festzulegen.


Nach dem NKomVG und der KomHKVO sind im Bereich des Haushaltsrechts verschiedene Wertgrenzen festzulegen. Diese sind aus der den Ratsmitgliedern zu diesem Punkt überlassenen Aufstellung ersichtlich. Frau de Boer erläutert die einzelnen Positionen.