Sitzung: 13.11.2018 Ausschuss für Finanzen
Vorlage: AN/007/2018
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, den vorgelegten Antrag zum Zweck weiterer Beratung und Konkretisierung zurückzunehmen, und in den Haushaltsplan 2019 den Betrag von 15.000 € als Ansatz vorsorglich aufzunehmen.
Die Gruppe
SPD/Grüne/Tanculski beantragte mit Schreiben vom 22. März 2018 (Eingang) die
Bearbeitung des Antrages: „Die Umsetzung eines Förderprogramms „Jung kauft Alt“
in der Gemeinde Ostrhauderfehn und die Ausweisung entsprechender Finanzmittel
in dem Haushaltsplan 2019“ in den zuständigen Gremien.
Der Antrag liegt
den Ratsmitgliedern vor, er wurde in der Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und
Bauausschusses am 26.4.2018 sowie im Verwaltungsausschuss am 14.5.2018 beraten.
Es wurde seinerzeit beschlossen, dass der Antrag Fraktionsintern und Verwaltungsintern
bearbeitet wird und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 wieder aufzugreifen
ist.
Gruppensprecherin
ter Veen erläutert den Inhalt des den Ausschussmitgliedern vorliegenden
Antrages. Ziel des Antrages ist die Umsetzung eines Förderprogramms „Jung kauft
Alt“ und der Ausweisung entsprechender Mittel im Haushalt 2019. Im Haushalt
2019 sollte eine Summe von 15.000 € ausgewiesen werden.
Bürgermeister
Harders führt aus, dass seit der Vorlage des Antrages etliche Monate vergangen
seien und sich seither bezüglich der Unterstützung von Familien mit Kindern
einiges getan habe. Er spricht das neue Baukindergeld an und die zahlreichen
Förderprogramme, die es inzwischen gibt. Seiner Ansicht nach habe sich der
Antrag der Gruppe daher überholt und bedeute letztendlich nur ein kleines
weiteres Programm zur Familienförderung. Er sieht momentan die Notwendigkeit
eines solchen Förderprogrammes nicht.
Ausschussmitglied
Buss bezeichnet den Hinweis des Bürgermeisters auf die Förderprogramme der KfW
als richtig, nur seien viele Familien nicht in der Lage, deren Bedingungen zu
erfüllen und entschieden sich gegen die Inanspruchnahme. Der Antrag der Gruppe
ziele auf den Erhalt alter Bausubstanz nicht auf deren Beseitigung. Er spricht
sich dafür aus, die Summe von 15.000 € als Anreiz in den Haushalt 2019
aufzunehmen. Man werde ja sehen, ob die Mittel abgerufen werden.
Ausschussmitglied
Behrens ist der unter Nr. 2.2 des Antrages enthaltene erste Schritt:
„Altbau-Gutachten wird erstellt“ nicht verständlich. Wenn vorab eine Sanierungsfähigkeit
der Gebäude gutachterlich geprüft werden soll, so würde das vom zeitlichen
Ablauf ja bedeuten, dass dieses Gutachten vor dem Kauf erfolgen müsse.
Bürgermeister Harders fügt hinzu, dass damit dem Eigentümer geholfen werde,
seine Immobilie zu verkaufen.
Ausschussmitglied
Buss regt an, man sollte überdenken, wie die Förderbedingungen gestaltet
werden, die Mittel sollten auf jeden Fall schon mal eingeplant werden.
Auch
Ausschussmitglied Behrens spricht sich für klare Bedingungen aus, damit demjenigen
die Mittel zufließen, der saniert.
Herr Meyer
erklärt, dass die Voraussetzungen für die gutachterliche Prüfung der
Sanierungsfähigkeit von der Politik formuliert werden müssen. Hierzu schlägt
Ausschussmitglied Buss vor, dass die Verwaltung den Rahmen erstellt und diesen
anschließend mit der Politik bespricht. Haushaltstechnisch sollte das Vorhaben
mit einem Betrag im Haushaltsplan abgesichert werden.
Frau de Boer gibt
zu bedenken, dass es sich, folgt man dem Antrag, erheblich höhere finanzielle
Mittel bereitzustellen sind als 15.000 €. Dieser Betrag summiere sich, da jedes
Jahr neue Förderungen hinzukommen. Die Bereitstellung der Mittel könne nur über
Kreditaufnahmen erfolgen.
Ausschussmitglied Behrens schlägt vor, zunächst den Antrag noch einmal inhaltlich, auch bezüglich der Aufsummierungen, zu überdenken und keine Empfehlung auszusprechen, da noch Klärungsbedarf besteht, vorsichtshalber aber für das Jahr 2019 einen Betrag von 15 T€ einzuplanen.