- Von einem anwesenden Bürger wird bezüglich des Tagesordnungspunktes 7 angeregt, doch zwei Schieber, einen zur 1. und einen zur 3. Südwieke für den Fall wasserschwacher Zeiten einzubauen. So könne man den Wasserfluss phasenweise steuern.

 

- Ein weiterer Bürger bemängelt die kurzen Grünphasen an der Fußgängerampel bei der Kreuzung Wreesmann. Ältere Personen und Menschen mit Behinderung sei es unmöglich während der Grünphase den Überweg zu bewältigen. Bürgermeister Harders weist darauf hin, dass auch nach dem Umspringen der Fußgängerampel auf Rot die Fahrzeuge nicht sofort freie Fahrt hätten und immer noch ein zeitlicher Puffer vorhanden sei. Man werde jedoch gerne Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen.

 

- Ein Anlieger der Kapellenstraße trägt seine Bedenken bezüglich eines Ausbaues der Kapellenstraße für den Fall der Errichtung eines Kindergartens im dortigen Bereich vor. Er ist der Auffassung, dass für den Bereich Holterfehn eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen überdimensioniert ist. So müssten Kinder aus dem Südbereich in den nördlichen Außenbereich transportiert werden. Weiterhin geht er darauf ein, dass die Anlieger der Kapellenstraße Ausbaubeiträge zahlen müssten, ohne irgendeinen Vorteil davon zu haben sondern nur Nachteile.

 

- Ein Einwohner bittet um Nennung der Mehrkosten für den Bau der Stahlhalle für die Übergangslösung Kindergarten/Bauhof.

 

- Von einem Einwohner wird nachgefragt inwieweit im Erweiterungsbau der Grundschule Ostrhauderfehn ein behindertengerechter Ausbau erfolgen wird. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Grundschule Ostrhauderfehn zwar barrierefrei sei, Aufzüge jedoch nicht eingebaut werden, da diese für die inklusionsgerechte Grundschule in Holtermoor verwirklicht wurden.

 

- Ein weiterer Einwohner erkundigt sich danach, warum „Wohnklötze“ an der Hauptstraße erlaubt wurden, die nicht in den Ortskern passen. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass dort, wo die mehrgeschossigen Häuser gebaut wurden, die Dreigeschossigkeit lt. Bebauungsplan zulässig ist. Diese Bebauungspläne seien vor einigen Jahrzehnten vom Rat der Gemeinde beschlossen worden. Diese Bebauungspläne würden nun umgesetzt im vorgegebenen Rahmen.

 

- Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald erklärt die Beweggründe seiner Anträge zu den Punkten 10.1 – 10.8, die zu stellen nach dem NKomVG zulässig sei. Er erinnert an den sehr alten Ratsbeschluss, dass die nächste KiTa nach Holterfehn kommt. Sein Vorschlag der Ampelschaltzeiten sei ein Ausfluss des kürzlich erstellten Lärmschutzplanes. Er setzt seine Hoffnung auf das bald zu erstellende Gemeindeentwicklungskonzept, das eventuell auch eine Lösung für das Thema der Zuwegung Kindergarten Hauptstraße bringen wird.

 

Bürgermeister Harders erklärt, dass er Einwohnerversammlungen veranstaltet, 5 x im Jahr, auf denen die Bürger über die neuesten Entwicklungen in der Gemeinde unterrichtet werden. Dafür bräuchte man keine Ausschusssitzungen. Die seien dafür da, Ratsentscheidungen vorzubereiten. Er spricht sich dagegen aus, Fachausschusssitzungen der Ratsgremien als Informationsveranstaltungen für die Bürger anzusehen. Auch sollten diese Sitzungen nicht dazu missbraucht werden, den Bürger über Themen des Landkreises, des Landes oder des Bundes zu informieren. Das NKomVG sage ganz klar aus, dass Aufgabe der Ausschüsse ist, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Der Sinn dieser Bauausschusssitzung sei für ihn in großen Teilen nicht nachzuvollziehen.

 

An den Anlieger der Kapellenstraße gerichtet führt er aus, dass er nicht den Ausbau der Kapellenstraße mit Anliegerbeiträgen gefordert habe sondern dass, falls der entsprechende Beschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte an der Kapellenstraße gefasst wird, der Ausbau dieser Straße als Zuwegung erfolgen müsse und dann seien Ausbaubeiträge zu erheben. Insoweit sei dieser Satz in dem Vortrag des Anliegers aus dem Zusammenhang gerissen. Er habe diese Aussage als Argument gebraucht, in der Hoffnung, die Beschlussfassung für eine Kita Kapellenstraße zu verhindern.

 

- Ein Bürger fragt an, warum der TOP 10.4 abgesetzt worden sei, wo es doch dem Antragsteller so wichtig sei, die Bürger zu informieren. Die Zufahrt sei sehr wichtig, und die Firma Wreesmann habe diese Alternative kostenlos angeboten. Nur weil der Bürgermeister in dieser Sache vorgearbeitet habe, und das der Ratsmehrheit nicht passte, werde eine entsprechende Beschlussfassung blockiert. Auch eine Versteigung des Verkehrsflusses wie beantragt, hätte man dadurch erreicht.  

 

- Ausschussmitglied ter Veen erklärt dazu, dass der Punkt 10.4 nicht abgesetzt sondern lediglich vertagt worden sei auf die nächste Sitzung des Bauausschusses, damit dieses Thema noch intern weiter besprochen werden könne.