Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Die Ratsmitglieder Bernd Revens, Siegfried Tanculski und Dieter Ertwiens-Buchwald beantragen mit Schreiben vom 4.10.2018, den Tagesordnungspunkt „Prüfung der Ampelschaltzeiten auf der B 438 zur Verstetigung des Verkehrsflusses“ im Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss zu behandeln.

 

Der Antrag wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Bürgermeister Harders trägt den vollen Antragstext vor, er lautet wie folgt:

 

„Antrag bei den zuständigen Behörden auf Prüfung der Ampelschaltzeiten auf der B 438, speziell im Bereich der großen Kreuzung Wreesmann / Arztpraxis Kröger, um dann durch intelligente Steuerungszeiten eine bessere Verstetigung des Verkehrsflusses zu gewährleisten und dadurch automatisch eine Entlastung der Kita/Kiga-Zufahrt im Bereich dieser Ampelkreuzung zu erreichen.“

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass ein Effekt, wie im Antrag beschrieben, entstehen könnte, wenn alle Ampeln an der Hauptstraße regelmäßig geschaltet würden. Da jedoch alle Ampeln, außer der Ampel bei Wreesmann Bedarfsampeln sind, die nur auf Anforderung reagieren, ist eine solche Gleichschaltung nicht möglich und kann nicht verwirklicht werden. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses bzw. eine Entlastung des Verkehrs auf der Hauptstraße ist so nicht realisierbar.

 

Auf den Einwand des Ausschussmitgliedes Tanculski, die Lastwagen beim künftigen Edeka-Markt würden den Verkehr auf der Hauptstraße durch ihr rangieren behindern, entgegnet der Bürgermeister, dass diese auf der Fläche des Marktes rangieren, nicht auf der Bundesstraße.

 

Auch auf die Nachfrage des Ausschussmitgliedes ter Veen nach Alternativen antwortet der Bürgermeister, dass es keine Alternativen gibt, die Verkehrsbelastung der Hauptstraße zu verringern. Eine Verstetigung ist nicht durch andere Schaltzeiten einer einzigen Ampel behebbar. In die Ampel bei Wreesmann ist zudem schon eine intelligente Schaltung integriert.

 

Auch das vom Ausschussvorsitzenden Revens angesprochene Problem der Blendung der Autofahrer bei tiefstehender Sonne ist nicht durch technische Maßnahmen behebbar.