Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig den Beschluss zur Beantragung einer Mitgliedschaft im OOWV ab 1.1.2019, die Erteilung des Einvernehmens zur Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf den OOWV für den Ortsteil Idafehn - soweit dieser aktuell vom OOWV versorgt wird - und zur Ermächtigung des Bürgermeisters, einen entsprechenden Begleitvertrag zur Mitgliedschaft mit dem OOWV zu schließen.

 

Neben dem Bürgermeister (Vertretung: Allg. Vertreterin) wird von der Gruppe SPD/Grüne/Tanculski als weiterer Vertreter in der Verbandsversammlung Ratsmitglied Bernd Revens und von der UWG-Fraktion als sein Stellvertreter für die Verbandsversammlung Ratsmitglied Johannes Bolland benannt. Der Beschluss hierzu erfolgt bei zwei Stimmenthaltungen.


Die Gemeinde Ostrhauderfehn mit ihren Ortsteilen Ostrhauderfehn, Holterfehn, Langholt, Potshausen und Holtermoor sowie kleineren Teilbereichen des Ortsteiles Idafehn sind dem Wasserversorgungsverband Overledingen (WVO) angeschlossen.

 

Der größte Teil des Ortsteiles Idafehn ist hingegen dem Oldenburgisch-ostfriesischen Wasserverband (OOWV) zugeordnet.

 

Der Grund für diese uneinheitliche Regelung in der Gemeinde Ostrhauderfehn liegt darin, dass Idafehn bis 1974 Ortsteil der damaligen Gemeinde Strücklingen war, die dem Landkreis Cloppenburg angehörte. Der Landkreis Cloppenburg wiederum war seit jeher Mitglied im OOWV. Traditionell waren früher nur die Landkreise Mitglieder des OOWV. Somit wurde auch Idafehn von diesem Wasserverband mitversorgt.

 

Nach der Angliederung Idafehn an die Gemeinde Ostrhauderfehn im Zuge der Gebietsreform wurde die seinerzeit bestehende Aufteilung der Versorgungsgebiete auf die Wasserversorgungsverbände beibehalten. Bemühungen der Gemeinde in den Jahren 1995 bis 2000, die Wasserversorgung im Gemeindegebiet zu vereinheitlichen, verliefen im Sande.

 

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Im Rahmen der Neuabschlüsse der Wasserkonzessionsverträge zwischen dem OOWV als Wasser- und Bodenverband und den Gemeinden, die nach 20 Jahren am 31.12.2018 auslaufen, stellte sich allgemein die Frage, wer eigentlich Trägerin der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung ist.

 

Hintergrund ist, dass der OOWV ursprünglich durch die Landkreise gegründet wurde – nach aktuellem Recht die Aufgaben der Daseinsvorsorge jedoch bei den Kommunen liegen. Um einen etwaigen Rechtsstreit hierüber zu vermeiden, haben sich die Kommunen und der OOWV darauf verständigt eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

In Kooperation mit dem Niedersächsischen Städte und Gemeindebund wurden mögliche Varianten erarbeitet.

 

Die erste und aus Sicht der Gemeinden attraktivste Variante ist die Mitgliedschaft der Kommune im OOWV.

 

Durch die Mitgliedschaft der Gemeinde Ostrhauderfehn wird sichergestellt, dass die Aufgaben der Wasserversorgung für den Ortsteil Idafehn – soweit dieser durch den OOWV mit Trinkwasser versorgt wird - allein dem OOWV obliegen.

 

Die Gemeinde Ostrhauderfehn würde die Mitgliedschaft im OOWV beantragen und nach Bewilligung einen Begleitvertrag für die Aufgaben der Trinkwasserversorgung abschließen. Der Begleitvertrag beinhaltet neben den Einzelheiten der Zusammenarbeit und der Dauer auch die grundsätzliche Kündbarkeit sowie Regelungen zur Netzverflechtung bei einer eventuellen Beendigung der Mitgliedschaft.

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beginnend ab dem 01.01.2019. Eine Kündigung ist jedoch erstmalig am 31.12.2039 möglich. Damit orientiert er sich an der bisherigen Laufzeit der Konzessionsverträge von 20 Jahren.

 

Durch die Mitgliedschaft der Kommune im OOWV verfügt diese dann über ein Stimmrecht und hat damit Einfluss auf die Ausrichtung des Verbands.

 

Zu erwähnen ist, dass die Gemeinde als Mitglied eine Haftung übernimmt, hierbei handelt es sich jedoch um eine theoretische Haftung, da der OOWV jegliche Kosten auf den Verbraucher umlegt.

 

In einer entsprechenden Satzungsänderung wurden die Voraussetzungen für einen Beitritt der Kommunen geschaffen. Die Stimmanteile sind künftig so verteilt, dass auf die Gesamtheit aller Kommunen ein Anteil von 74,9 % und auf die Landkreise ein Anteil von 25,1 % aller Stimmen entfällt.

 

Alternativ zu einer Mitgliedschaft wären auch eine Zweckvereinbarung mit dem OOWV (ohne Mitspracherecht) oder eine europaweite öffentliche Ausschreibung gemäß Vergaberecht (umfangreiches Verfahren / Übernahme der Leitungen / keine Beteiligung des OOWV) denkbar.

 

Von der Verwaltung wird eine Mitgliedschaft bevorzugt. Die räumliche Nähe des OOWV-Leitungsnetzes sowie die in Idafehn vorhandenen Leitungen im Eigentum des OOWV, die solidarische Verbandsstruktur sowie die gleichbleibende Qualität und der Preis des Trinkwassers sprechen zudem für eine Mitgliedschaft ab 1.1.2019.

 

Nach § 7 der geänderten Satzung des OOWV entsenden die Mitglieder je zwei Vertreter in die Verbandsversammlung. Für die Gemeinde Ostrhauderfehn sind dieses nach der genannten Satzung der Bürgermeister, bzw. dessen allgemeine Vertreterin und ein weiterer zu entsendender Vertreter. Das Vorschlagsrecht für die weitere zu entsendende Person liegt den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat entsprechend bei der Gruppe SPD/Grüne/Tanculski.