Der Rat fasst jeweils einstimmig
zu a) im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß vorgelegter Zusammenstellung sowie
zu b) den Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 34 „Idafehn“ (§ 30 Abs. 3 BauGB).
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juli
2015 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 34 „Idafehn“
beschlossen.
Mit diesem einfachen Bebauungsplan soll die maximale Trauf- und Firsthöhe für das Gebiet entlang der Straße Idafehn-Süd festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB aufgestellt.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt und ist Anlage zur Hauptniederschrift.