Von der UWG-Fraktion wurde mit Schreiben vom 10.9.2018 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Wahl der/des 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin/s“ auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen.

 

Der Antrag wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Der 2. Stellvertretende Bürgermeister Johannes Bolland führt aus, dass die Wahrnehmung der Aufgaben des 2. und 3. Stellvertretenden Bürgermeisters durch ihn und Frau Helene Peper sowie die anteilige Übernahme der Aufgaben des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters sehr harmonisch sei und möchte sich bei Frau Peper dafür bedanken. Ihn störe, dass in der Ratssitzung seinerzeit eine Reihenfolge festgelegt wurde, das brauche man nicht. Er würde die Aufgaben des stellvertretenden Bürgermeisters auch zukünftig zu zweit weitermachen wollen.

 

Bürgermeister Harders erklärt hierzu, dass die Gemeinde Ostrhauderfehn 3 stellvertretende Bürgermeister habe. Der 1. Stellvertretende Bürgermeister habe erklärt, dieses Amt ruhen zu lassen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit, das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters ruhen zu lassen jedoch nicht vor. Er fordert Herrn Steenblock auf zu erklären, ob er das Amt in Zukunft wahrnehmen wolle oder nicht. Wenn nicht solle er doch von dem Amt zurücktreten.

 

Die 3. Stellvertretende Bürgermeisterin Peper denkt, dass Herr Steenblock nicht weg sei, sondern irgendwann wieder kommen will. Sie habe zusammen mit Herrn Bolland die Aufgaben der Stellvertretenden Bürgermeister gut bewältigt. Die Aufgabe mache ihr Spaß.

 

Ratsmitglied Steenblock liest sein Schreiben (Mail) vom 23. Oktober 2017 vor, das er dem Bürgermeister übersandte und worin er begründet, warum er das Amt des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters ruhen lässt. Diese Mail sei flankiert worden durch einen Offenen Brief an den Bürgermeister, datiert vom 20. Oktober 2017. Herr Steenblock teilt in der Mail vom 23. Oktober 2017 u.a. mit, dass die Wahl der politischen Mittel Angelegenheit des Bürgermeisters sei und er das auch öffentlich verantworten müsse. Er, Steenblock, möchte sich aber davon distanzieren und lasse sein Amt als 1. Stellvertretender Bürgermeister bis zur Klärung der Zusammenarbeit ruhen.

Auch den flankierenden Offenen Brief zitiert er auszugsweise. Insbesondere erwähnt er, dass die Mitglieder der Gruppe SPD/Grüne/Linke betroffen und entsetzt sind über die Art und Weise, in der der Bürgermeister mit ihnen zusammenarbeitet. Er wirft dem Bürgermeister in dem Offenen Brief mangelnde Information und Falschaussagen sowie die mangelhafte Bearbeitung von Beschlüssen und Anträgen der Gruppe vor, mit denen der Bürgermeister die Ratsarbeit der Gruppe behindert. So gehe man nicht mit Ehrenamtlichen um.

 

Es wird auch die Verweigerungshaltung des Bürgermeisters angeprangert sowie die Falschaussagen und Behinderung der Gruppenarbeit. Steenblock führt aus, dass die Gruppe SGL eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Ratsmitgliedern und der Verwaltung anstrebe und dass die Gruppe für ein klärendes Gespräch gerne zur Verfügung stehe, um gemeinsam nach vorn zu sehen und die anstehenden Aufgaben zu meistern.

 

Seit fast einem Jahr habe es kein Gesprächsangebot seitens des Bürgermeisters gegeben, daher sehe er auch nicht ein, als 1. Stellv. Bürgermeister zurückzutreten. Ratsmitglied Steenblock führt aus, dass die Repräsentation der Gemeinde dem Bürgermeister zustehe, unterstützt von den ehrenamtlichen Vertretern. Das sei jedoch nur ein kleiner Teil der Aufgaben des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters, der größere Teil sei die Mitarbeit als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss, die er auch wahrnimmt. Er sieht somit keinen Grund zurückzutreten.

 

Der UWG bliebe dann ja noch die Möglichkeit der Abwahl seiner Person in der kommenden Ratssitzung, wenn er abwesend sei.

 

Fraktionsvorsitzender Krummen erklärt, man könne es ja auch bei zwei Stellvertretenden Bürgermeistern belassen. Maximal 3 mögliche Stellvertreter des Bürgermeisters sähe das Gesetz vor. Ratsmitglied Krummen zitiert § 81 II Nr. 4 NKomVG worin die Abberufungsmöglichkeit der stellvertretenden Bürgermeister geregelt ist. Er möchte den Antrag auf Abwahl jedoch nicht stellen. Man könnte ja auch versuchen, die Vertretung mit zwei Personen zu schaffen.

 

Persönliche Diffamierungen seien hier fehl am Platze. Es gehe darum, dass Herr Steenblock sein Amt als 1. Stellv. Bürgermeister ruhen lassen will, die beiden anderen Stellvertreter bereit sind, die Aufgaben des Herrn Steenblock weiterhin zu übernehmen und dass die für das Amt des 1. stv. Bgm. vorgesehene Aufwandsentschädigung je zur Hälfte auf die beiden Vertreter aufgeteilt wird. Man sollte einfach einen abschließenden Beschluss in den Gremien finden.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass Herr Steenblock den Brief der Gruppe nur in Teilen wiedergegeben habe. Im Schreiben sei auch das Beispiel Entlastungsstraße genannt. Dieses Projekt werde seit einem Jahr totgeschwiegen, das passe dazu. Der Bau einer Stahlhalle anstelle einer Containerlösung sei erstmals beim Jubiläumsfest des Kindergartens angesprochen worden, mit dem Hinweis, dass noch eine Beschlussfassung in den zuständigen Gremien erfolgen müsse. Bedauerlicher Weise sei von den 14 eingeladenen Mitgliedern der Mehrheitsgruppe niemand anwesend gewesen. Für ihn zeige das mangelnden Respekt für das Kindergartenpersonal. Das Amt des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters Steenblock ruhe zeitgleich seit fast einem Jahr mit dem Projekt Entlastungsstraße Kindergarten.

 

Ihm würden Falschaussagen vorgeworfen, hierfür wurden bislang keine Beweise geliefert. Auch er sei bereit Gespräche zu führen, dass sei besser, als sich schweigend zurück zu ziehen.

 

Ob das Ruhenlassen des Amtes des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters rechtlich zulässig ist, werde die Verwaltung mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (nsgb) klären.

 

Ratsmitglied Behrens führt aus, dass man, wenn man ein Amt übernimmt, auch weiß, welche Aufgaben dazu gehören, repräsentative und die Mitgliedschaft im VA. Für einen kurzzeitigen Ausfall gebe es die Vertreter. Nach einem Jahr sollte man zu dem alten Status zurückkehren, dass diejenigen, die das Amt innehaben, es auch ausüben.

 

Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald erklärt, dass in dem offenen Brief klar ausgedrückt worden sei, dass die Gruppe die Angelegenheit besprechen möchte und auch schwierige Themen erörtern möchte. Es wäre auch für eine konstruktive gute Zusammenarbeit besser gewesen, Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, das wäre machbar gewesen. Er schlägt vor, einen Arbeitskreis zu bilden, sich an einen Tisch zu setzen. Vielleicht bekomme man das so hin. Themen gebe es viele, Kapellenstraße, Entlastungsstraße, Idasee. Wenige würden sich verweigern.

 

Ratsmitglied Steenblock führt aus, der Bürgermeister habe geradezu idealtypisch bewiesen, mit welcher Gutsherrenmanier er regiert. Der Verwaltungsausschuss habe nie beschlossen, eine Stahlhalle für die Errichtung von Kindergartengruppen zu errichten. Er lasse sich diese Art und Weise nicht mehr bieten. Man werde abwarten, was der nsgb auf die Anfrage des Bürgermeisters nach der Zulässigkeit des Ruhelassens des Amtes des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters antwortet. Notfalls werde er eine Kommunalverfassungsklage anstreben. Die Gerichte sollen entscheiden.

 

Bürgermeister Harders verweist auf die seit vielen Jahren praktizierte gemeinsame Fraktionssitzung, in denen die Themen anstehender Sitzungen früher eingehend erörtert und diskutiert wurden. Diese gute Einrichtung sei von Herrn Steenblock umgetitelt worden in Informationsveranstaltung des Bürgermeisters und damit herabgewürdigt worden. Nie seien im letzten Jahr Fragen der Gruppenmitglieder gestellt worden, z.B. zur Entlastungsstraße, und daher seien ihm die Hände gebunden gewesen.

Zu Herrn Steenblock gewandt erklärt der Bürgermeister, er erinnere sich nicht an den genauen Wortlaut seiner Rede beim Jubiläumsfest des Kindergartens, aber er habe bezüglich des Baues einer Stahlhalle beim Bauhof anstelle eines Containers immer vorbehaltlich eines Beschlusses der zuständigen politischen Gremien gesprochen. Das sei für ihn selbstverständlich.

 

Fraktionsvorsitzender Krummen spricht davon, dass nicht nur eine Bringschuld der Verwaltung besteht, sondern auch eine Holschuld der Ratsmitglieder. Es bestehe für die Ratsmitglieder immer die Möglichkeit, zu den Vorschlägen der Verwaltung Fragen zu stellen oder sich Informationen zu holen. Neben der Bringschuld der Verwaltung bestehe also auch eine Holschuld der Ratsmitglieder, für die Bürger das Beste herauszuholen. Jede Anfrage, die er gestellt habe sei ihm bislang beantwortet worden.

 

Auf die Einwendung des Ratsmitgliedes Tanculski, Fraktionssitzungen seien nicht durch den Bürgermeister einzuladen, antwortet der Bürgermeister, dass die Einrichtung einer gemeinsamen Fraktionssitzung ein Angebot der Verwaltung darstelle, allen Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen zu erläutern und für weitergehende Fragen zur Verfügung zu stehen, um für die Gemeinde gute Entscheidungen zu treffen. Das dieses Angebot keine offizielle Sitzung ist, sei auch ihm klar. Es stellt fest, dass seit 2016 mit der Mehrheitsgruppe keine Diskussion mehr möglich gewesen sei, es gebe einen „kontrollierten Widerstand der Mehrheitsfraktion“.

 

Fraktionsmitglied Lüken erklärt es für beschämend, was hier im Rat heute Abend abgehe und wie hier diskutiert wird. Die gemeinsamen Fraktionssitzungen hält er für einen geeigneten Rahmen, um gemeinsam zu diskutieren, nicht, wie früher getrennt und einzeln in den Fraktionen.

 

Ratsmitglied Tanculski teilt mit, dass der öffentliche Bauausschuss in anderen Kommunen alle 6 Wochen tage. Er appelliert, Herr Harders solle mit offenen Karten spielen.

 

Ratsmitglied Behrens stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar, wieder zum gestellten Antrag zurückzukommen.

 

Ratsmitglied Wreesmann erklärt abschließend, was hier heute Abend passiere sei bezeichnend dafür, wie sich die Ratsarbeit in den vergangenen 2 Jahren darstellt. Ununterbrochen würden dem Bürgermeister Vorwürfe gemacht, die z.B. bei der Formulierung „Falschaussage“ sogar juristisch besetzt seien. Die weiteren gemachten Äußerungen lassen sie daran zweifeln, dass es die Mehrheitsgruppe ernsthaft meine, Herr Harders würde unter diesen Umständen auf die Gruppe zukommen. Die ganze Situation biete für vertrauensvolle Gespräche keine geeignete Grundlage.

 

Sie erinnert daran, dass man vor fast zwei Jahren wechselseitig, privat und vor Publikum sich das Wort gegeben habe, konstruktiv zusammen zu arbeiten. Jetzt stelle sich ihr das alles als reines Lippenbekenntnis dar.

Herr Harders habe sicherlich nicht immer fehlerlos argumentiert, aber alle sollten in den Spiegel schauen und versuchen, im Sinne der Bürger zu entscheiden. Sie spricht sich dafür aus, dass die Frage zum ruhenden Amt des Herrn Steenblock an anderer Stelle geklärt wird. Sie warnt vor Rosinenpickerei, bezeichnet es aber als Akt der Fairness, dem Gegenüber nicht immer nur Vorwürfe zu machen, dass sei kein guter Anfang.

 

Fraktionsvorsitzender Krummen stellt fest, dass zu dem von der UWG gestellten Antrag in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung erfolgen kann. Es gebe somit drei Möglichkeiten:

a) Herr Steenblock verzichtet auf sein Amt, was von ihm abgelehnt wird,

b) es wird geprüft inwieweit das Ruhen des Amtes zulässig ist und

c) es wird ein Antrag auf Abberufung gestellt.

 

Herr Krummen entscheidet sich dafür, dass er den Antrag im Namen der UWG-Fraktion zurückzieht, um prüfen zu lassen, ob ein Ruhen des Amtes des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters möglich ist oder nicht.

 

Ratsvorsitzende Groote schlägt ein Gespräch der Fraktions- und Gruppenvorsitzenden vor, um Ruhe in das Thema zu bringen.

 

Abschließend gibt Ratsmitglied Steenblock eine persönliche Erklärung ab: Er sei seit 32 Jahren Ratsmitglied und die Hälfte dieser Zeit als stellvertretender Bürgermeister. Er habe sich sehr gerne die vielen Stunden eingesetzt, um die Gemeinde Ostrhauderfehn zu repräsentieren. Das Amt des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters ruhen zu lassen sei ihm sehr schwer gefallen. Er distanziere sich jedoch so von der Art und Weise in der der Bürgermeister sein Amt führt. Irgendwann habe man die Nase voll. Er bittet um juristische Klärung der Angelegenheit.