Ein anwesender Bürger fragt nach, welcher Art die Bebauung auf den Flächen an der Kapellenstraße sein soll, man höre da unterschiedliches.

 

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass ein Bebauungsplan für eine Kindertagesstätte sowie für eine Wohnbebauung in Aufstellung sei.

 

Vom fragenden Bürger direkt angesprochen erörtert Ratsmitglied Steenblock das Projekt ausführlich. In diesem Zusammenhang erläutert er den Beschluss vom Dezember 2016, die Kinderkrippe Hauptstraße um eine Gruppe zu vergrößern und mit der Planung für einen Kindergarten und eine Wohnbebauung an der Kapellenstraße zu beginnen auf einer Fläche von 4,3 ha. Herr Steenblock erläutert den Nutzen einer generationsübergreifenden Wohnbebauung für aktive Senioren und für Kinder. Wenn die Verwaltung den Beschluss zügig umgesetzt hätte, säße man jetzt nicht in der Bredouille, Kinder in Containern unterzubringen. Zudem müsse man jetzt aus der Presse erfahren, dass eine Stahlbauhalle kommen wird. Das sei aber nicht beschlossen worden.

 

Bürgermeister Harders verweist auf die Lage zum Jahreswechsel 2016/17 und dass seinerzeit durch den Bau einer weiteren Gruppe der Bedarf an Kindergartenplätzen sowie auch durch den Umbau der Krippe der Bedarf an Krippenplätzen in Ostrhauderfehn lt. Forderung des Landkreises Leer erfüllt worden sei. Danach habe der Landkreis jedoch die Betreuungsquote hochgeschraubt, was zu dem Zeitpunkt nicht zu ahnen war. Bislang sei immer nach Bedarf gebaut worden, nicht nach hochgerechneten Vorgaben der Kreisverwaltung. Jetzt sei es an der Verwaltung die Vorgaben des Landkreises umzusetzen. Das gehe im Außenbereich jedoch nicht von heute auf morgen. Die Entwicklung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes für eine Fläche im Außenbereich erfordere Zeit, in der Regel zwischen einem und zwei Jahren. Zahlreiche Träger öffentlicher Belange und andere Institutionen seien zu beteiligen. Es sei unmöglich, in kurzer Zeit in unbeplantem Bereich das Bauen zu ermöglichen. Den schwarzen Peter der Verwaltung zuzuschieben sei falsch. Von den Planungen einer Mehrgenerationensiedlung habe die Verwaltung aus im Ort verteilten Handzetteln des Ratsmitgliedes Steenblock erfahren.

 

Der zu Anfang genannte Bürger erkundigt sich weiterhin in Richtung der UWG wegen des unter TOP 17 zu behandelnden Punktes „Wahl der/des ersten stellvertretenden Bürgermeisterin/s“ ob jemand zurückgetreten sei. Hierzu erklärt Fraktionssprecher Krummen von der UWG, dass am 9.11.2016 drei stellvertretende Bürgermeister gewählt wurden. Derzeit werde dieses Amt jedoch nur von zwei gewählten Vertretern wahrgenommen, was zu einer entsprechend höheren Belastung führt. Man wolle dafür sorgen, dass diese Belastung nicht zu groß wird. Aus diesem Grunde habe die UWG den Antrag gestellt. Man sollte doch jemanden nachbenennen oder offiziell auf einen Vertreterposten verzichten, wenn der Antrag aufgerufen wird.

 

Als Drittes geht von dem genannten Bürger ein Appell an die Gruppe SGT, bei der anstehenden Wahl des Ratsvorsitzenden auch an die Grünen im Rat zu denken.

 

Ratsmitglied Steenblock bittet darum, sich doch an die Fakten zu halten und verliest den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 30.12.2016, worin auch eine Mehrgenerationeneinrichtung genannt ist. Dieser Beschluss sei einstimmig gefasst worden. Im folgenden Jahr 2017 sei nichts passiert. Man wäre jetzt weiter, wenn das Projekt angegangen worden wäre.

 

Ein Anlieger der 1. Südwieke regt an, in der genannten Lärmaktionsplanung, nicht nur die B438 zu berücksichtigen. Man sollte die Untersuchung auch auf andere Bereiche ausdehnen.

 

Hierzu kommentiert der Bürgermeister, dass man das sicherlich machen könnte, andere Gemeinde hätten hierzu entsprechende Bürgerversammlungen veranstaltet. Darauf habe die Gemeinde Ostrhauderfehn verzichtet. Bezüglich qualifizierter Straßen habe man sich gefragt, was man tun könne. Dazu gebe es verschiedene Ansätze. Man habe auf eine Ideensammlung gemeinsam mit den Bürgern verzichtet, da die Gemeinde tatsächlich keine Einflussmöglichkeiten hat. Flüsterasphalt und Geschwindigkeitsreduzierungen zum Beispiel fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde. Daher seien der Gemeinde Ostrhauderfehn die Hände gebunden. Durch die Gemeinde Ostrhauderfehn sei in dieser Beziehung in der Lärmaktionsplanung nicht viel zu verändern.