Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Rat spricht sich zum Antrag des Ratsmitgliedes Beck mit 12 Nein-Stimmen bei 5 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen mehrheitlich gegen eine Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn in der 2. Phase mit dem Betrag von einer Million € an der EWE Netz GmbH über die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest aus.

 

Der Rat spricht sich anschließend mit 15 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen mehrheitlich gegen eine Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn lt. Beschlussvorlage in der 2. Phase mit dem Maximalbetrag (voraussichtlich 2.147.580 €) an der EWE Netz GmbH über die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest aus.


Die Gemeinde Ostrhauderfehn hat sich im Jahre 2015 mit einem Betrag von 10.045,44 € (Mindestbeitrag) über die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest an der EWE Netz GmbH beteiligt.

 

Im Jahre 2018 wird nun im Rahmen einer Phase 2 für die beteiligten Kommunen die Möglichkeit bestehen, weitere Anteile zu erwerben.

 

Das öffentliche Angebot soll voraussichtlich im Sommer 2018 auf der Grundlage eines neuen Verkaufsprospektes nach dem Vermögensanlagegesetz erfolgen. Die Merkmale der angebotenen Vermögensanlage, Bedingungen (z.B.: Bindung 10 Jahre) und Risiken sowie die endgültige Höhe der angebotenen Anteile (voraussichtlich max. 2,147 Mio. €) und die endgültige Höhe der Garantiedividende (voraussichtlich 3,57 % p.a.) werden sich im Einzelnen erst aus dem noch nicht vorliegenden Verkaufsprospekt ergeben.

 

Es soll nun eine Entscheidung über die Höhe der zusätzlichen Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn an der EWE Netz GMBH über die KNN in der Phase 2 getroffen werden.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass durch eine zusätzliche Beteiligung auch zusätzliche Mitspracherechte an der EWE Netz erworben werden. Er teilt mit, das Verhältnis der Kommunen zur EWE habe sich durch die Beteiligung an dem Unternehmen sehr gebessert.

 

Durch Kreditaufnahme abgedeckte Haushaltsmittel für eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe des Maximalbetrages sind im durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Leer genehmigten Haushalt 2018 ausgewiesen. Erst kürzlich wurde ein Darlehen in Höhe von 2 Mio. € aufgenommen, die seinerzeit geltenden Konditionen werden bei einer Beteiligungsfinanzierung in der Regel noch günstiger für die Kommunen ausfallen (sh. BV/086/2018).

 

Das Ende der Zeichnungsfrist für eine Beteiligung ist nach Information der Verwaltung bereits für Ende September 2018 vorgesehen, so dass eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung (voraussichtlich 27.9.18) nicht mehr möglich sein könnte.

 

In der Haushaltsbegleitverfügung 2018 des Landkreises Leer vom 12.2.2018 wurde zur geplanten Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn Stellung bezogen. Von Seiten der Kommunalaufsicht spricht man sich für ein maßvolles Abwägen und Handeln aus bei Festlegung der Höhe der Beteiligung an der KNN GmbH & Co. KG über die Mindestbeteiligung hinaus.

 

Bürgermeister Harders ergänzt, dass nach einer Bindungsfrist von 10 Jahren, in dem Fall, dass die Beteiligung nicht behalten werden soll, diese an andere Kommunen verkauft werden muss, das heißt die Gemeinde erhielte nicht zwangsläufig die eingezahlte Summe zurück sondern eventuell weniger oder mehr. Nach 10 Jahren werde auch die Garantie-Dividende erneut festgelegt.

 

Bürgermeister Harders erläutert, dass die Gemeinde sich in Zeiten immer neuer Aufgabenzuweisungen und der Diskussion um den Wegfall von Grundsteuern oder Straßenausbaubeiträgen neue Einnahmequellen erschließen müsse. Zahlreiche Gemeinden würden sich an der KNN beteiligen und erhielten gute Dividende für ihr Geld. Selbst bei Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsleistungen für die beabsichtigte Kreditfinanzierung bleibe noch ein Gewinn übrig. Der Verwaltungsausschuss habe sich gegen eine weitergehende Beteiligung ausgesprochen.

 

Nach ausgiebiger Beratung der Ratsmitglieder über Gewinnspanne, Zinshöhe für Darlehensfinanzierung, Rückgabe der Beteiligung nach 10 Jahren, der Höhe der Beteiligung anderer Kommunen und der Risiken einer solchen Beteiligung der Gemeinde an der EWE-Netz über die KNN äußert Ratsmitglied Krummen seine Bedenken gegen eine weitergehende Beteiligung der Gemeinde. Er lehne es ab, dass die Gemeinde sich für die Beteiligung mit 2 Mio. € verschulden müsse.

 

Auch für Ratsmitglied Lüken erscheint das Risiko zu groß, das Geld der Bürger zur Erwirtschaftung von ca. 50 T€/jährlich als Beteiligung anzulegen. Er werde sich der Stimme enthalten.

 

Ratsmitglied Steenblock stellt fest, dass die Diskussion zeige, wie unterschiedlich die Ansichten der Ratsmitglieder seien, das gehe von leicht verdientem Geld (rentierlichen Schulden) bis zur grundsätzlichen Ablehnung einer Beteiligung (treuhänderische Verwaltung der Gelder der Bürger). Er für seine Person werde eine Beteiligung ablehnen, da er nicht mit öffentlichen Geldern spekulieren möchte. Auch seine Gruppe weise kein einheitliches Stimmungsbild zu diesem Punkt auf.

 

Das Wort „spekulieren“ ruft den Widerspruch des Bürgermeisters hervor. Wenn dem so sei, hätte die Kommunalaufsicht diese Absicht verboten, denn Gemeinden dürfen nicht spekulieren. Die vorgeschlagene weitergehende Beteiligung sei im Grundsatz dem Betrieb von Stadtwerken vergleichbar. Zum vermeintlichen Risiko führt er aus, dass, würde die EWE ‚pleite gehen‘, der Anteil weg wäre. Die EWE bestehe allerdings seit langer Zeit und stehe trotz Krisen in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen sehr gut da. Viele Anleger würden sich gerne an der EWE beteiligen. Die Anteile werden nach 10 Jahren garantiert mehr Wert sein. Der Wert der EWE werde stark ansteigen. Die EWE möchte den Gemeinden und Städten die Möglichkeit bieten, sich an der EWE Netz zu beteiligen.

 

Ratsmitglied Beck schlägt vor, über eine Beteiligung der Gemeinde in einer Höhe von 1 Mio. € abzustimmen.

 

Ratsmitglied Krummen äußert erneut seine Bedenken. Das Geschäft könnte nach 10 Jahren auch eine negative Wende erfahren und die Gemeinde bleibe auf ihrem Anteil und dem Restkredit sitzen. Die Situation könne in 10 Jahren ganz anders aussehen.

 

Bürgermeister Harders geht wegen des Restkredites auf die Möglichkeit ein, Sonderkonditionen bei der Kreditaufnahme zu vereinbaren, ggfls. auch eine 100 %-ige Sondertilgung. Sowohl positive als auch negative Entwicklungen seien möglich. Jeder müsse das Risiko für sich selbst einschätzen.