Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023 wie von der Verwaltung vorgelegt.


Die Präsidentin des Landgerichts Aurich hat die Gemeinde aufgefordert, fünf Personen aus dem Bereich der Gemeinde Ostrhauderfehn in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023 aufzunehmen und diese Vorschlagsliste anschließend öffentlich auszulegen.

 

Die Vorschlagsliste ist vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens aber mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung zu beschließen.

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Bewerber aufzunehmen, wie nach Anforderung der Präsidentin des Landgerichts Aurich als Schöffen tatsächlich erforderlich sind (= 10 Personen).

 

Als Folge der entsprechenden Berichterstattung in den Medien sowie des Aufrufes der Verwaltung im, an alle Haushalte in Ostrhauderfehn, verteilten „Blickpunkt“ gingen insgesamt zehn Bewerbungen um eine Aufnahme in die Vorschlagsliste bei der Verwaltung ein.

 

Die Vorschlagsliste wurde für die Ratsmitglieder der Beschlussvorlage beigefügt und ist Bestandteil der Hauptniederschrift.