Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss: Die Baugrundstücke im Neubaugebiet sollen zu den vorstehend genannten und ergänzten Bedingungen veräußert werden. Dem Hauptverwaltungsbeamten wird die Verkaufsentscheidung über die einzelnen Baugrundstücke übertragen.


Das Baugebiet in Langholt ist kurz vor der Fertigstellung, so dass mit dem Verkauf der ca. 14 Baugrundstücke begonnen werden kann. Nach dem NKomVG fällt dies in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Hierdurch entstehen für die Kaufinteressenten lange Wartezeiten, weil Ratssitzungen durchschnittlich alle 3 Monate stattfinden.

 

Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Verkäufe zu delegieren, wenn ein Grundsatzbeschluss für das Baugebiet vom Gemeinderat gefasst wird und Rahmenbedingen, wie z.B. Kaufpreishöhe, festgelegt werden. Es wird daher vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und die einzelnen Verkäufe in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten zu übertragen.

 

Dies entspricht der gängigen Praxis der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH, die in den vergangenen Jahren die Baugrundstücke verkauft hat und dort die Zuständigkeit ebenfalls beim Geschäftsführer liegt.

 

Folgende Rahmenbedingungen sollen festgelegt werden:

 

1. Der Kaufpreis beträgt 60,-€ pro qm.

 

2. Die Baugrundstücke stehen grundsätzlich jedem Interessenten zur Verfügung, vorrangig jedoch den Langholter Bürgern zur Errichtung von selbstgenutzten Wohneinheiten. (Einfügung sh. unten!)

 

3. In die Kaufverträge ist eine Frist zur Errichtung der Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren vorzuschreiben.

 

4. Für die Erschließung des Baugebietes wird ein Ablösevertrag entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung abgeschlossen.

 

Im Verwaltungsausschuss wurden die Rahmenbedingungen dahingehend ergänzt, dass zu 2. ein Teilsatz „vorrangig Einfamilienhäuser, wenn sie sich verpflichten, mindestens 3 Jahre dort zu wohnen“ angefügt wird.