Abstimmung:

 

1) Es wird zunächst über die Beschlussvorlage der Verwaltung abgestimmt.

 

2) Danach über den durch den Bürgermeister erweiterten Beschlussvorschlag / Antrag der Gruppe SPD/Grüne/Tanculski, um einen zweispurigen Ausbau der Kapellenstraße, da dieses der weitergehende Antrag ist.

 

3) Würde dieser Antrag nicht angenommen werden erfolge eine Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag der SPD/Grüne/Tanculski (VA-Empfehlung).

 

 

Zu 1) Der Ratsvorsitzende verliest den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Gesamtbeschlussvorschlag Verwaltung:

 

Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Idafehn, hinter der Haupt- und Realschule als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“ und die Unterbringung der „Lüttjen Stöppkes“ und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne.“

 

Die Abstimmung ergibt 9 Ja-Stimmen sowie 13 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist damit abgelehnt.

 

 

Zu 2) Der Ratsvorsitzende verliest den durch die Gruppe SPD/Grüne/Tanculski abgeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung, mit der Erweiterung durch den Bürgermeister (weitergehender Antrag). Er hat somit folgenden Inhalt:

 

Antrag Bgm. Harders in Erweiterung der Beschlussempfehlung des VA:

 

Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Holterfehn als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“ und die Unterbringung der „Lüttjen Stöppkes“ und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne und das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen, sowie den zweispurigen Ausbau der Kapellenstraße.

 

Die Abstimmung ergibt 6 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Der Antrag / erw. Beschlussvorschlag des Bürgermeisters ist damit abgelehnt und es muss folglich über die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses abgestimmt werden.

 

 

Zu 3) Der Ratsvorsitzende verliest den durch die Gruppe SPD/Grüne/Tanculski in der VA-Sitzung abgeänderten mehrheitlich empfohlenen Beschlussvorschlag folgenden Inhalts:

 

Beschlussempfehlung VA (geänderter und ergänzter BV Verwaltung)

 

Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Holterfehn als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“ und die Unterbringung der „Lüttjen Stöppkes“ und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne und das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen.

 

Die Abstimmung ergibt 12 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Der vorstehend genannte Beschluss auf der Grundlage der VA-Empfehlung ist damit mit Mehrheit gefasst.


Bezüglich der Festlegung eines Standortes für eine weitere Kinderkrippe wurde ein Vermerk angefertigt und der Einladung zur Sitzung beigefügt. Der Inhalt des Vermerkes wird vom Bürgermeister eingehend erläutert und nachfolgend wiedergegeben: 

 

„Nach dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Leer ist die Einrichtung von drei weiteren Krippengruppen und einer weiteren Kindergartengruppe in Ostrhauderfehn erforderlich. Am vorhandenen Standort der Krippe „Wüppsteertjes“ ist kein Platz für einen Anbau vorhanden, so dass eine neue Krippe gebaut werden muss.

 

Die Suche nach einem Standort wurde unter Einbeziehung folgender Kriterien durchgeführt:

 

- zeitnahe Verfügbarkeit à  BPlan vorhanden oder schnell zu ändern

- umliegende Bebauung à kurze Wege für die Kinder

- zukünftige bauliche Entwicklung

- evtl. Erweiterungsmöglichkeiten bei steigendem Betreuungsbedarf

- Verkehrsanbindung

 

Folgende Flächen wären verfügbar:

 

1. Gemeindeeigene Fläche hinter der Haupt- und Realschule

Größe: ca. 5.500 m² + 1.750 m² Erweiterung/Parkplatz möglich, Bebauungsplan bereits vorhanden, so dass ein verkürztes Änderungsverfahren durchgeführt werden könnte. Erweiterung des Bebauungsplanes möglich, um eine Anbindung an die Schifferstraße zu ermöglichen. Evtl. durch Ankauf weiterer Flächen ist eine Querverbindung in das Mischgebiet „Idafehn-Mitte“ möglich.

 

2. Fläche im Zuge der Erweiterung der Ankerstraße

Größe: frei wählbar. Zusammen mit der Nds. Landgesellschaft ist für den eingezeichneten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorbereitung. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche wäre möglich. Das Verfahren wird sich aufgrund der Eigentümervielfalt nicht kurzfristig umsetzen lassen.

 

3. Fläche an der Kapellenstraße

Größe: frei wählbar. Die eingezeichnete Fläche und zusätzlich die gemeindeeigenen Flächen an der Nordseite sollten im Rahmen eines „Mehrgenerationenprojektes“ überplant und in diesem Zusammenhang auch ein Kindergarten bzw. eine –krippe errichtet werden. Das Gutachten des „Northern Institut of thinking“ kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass ein „Mehrgenerationsprojekt“ an der Stelle im Gemeindegebiet keinen Sinn macht, da die Entfernung zum Zentrum und somit zu den Versorgungsstrukturen zu groß ist.

 

Ergebnis der internen Bewertung: Die Fläche hinter der Haupt- und Realschule ist am besten geeignet.

 

Beschlussvorschlag 1: Festlegung der Fläche hinter der Haupt- und Realschule als Standort für eine neu zu errichtende Kinderkrippe.

 

Da das Gebäude der „Lüttjen Stöppkes“ genauso abgängig ist, wie das „Elterncafé“ und der Kindergarten „vorne“ nicht mehr den brandschutzrechtlichen Vorschriften entspricht, ist folgende Problemlösung angebracht:

 

1. Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“

2. Abriss des Elterncafés

3. Auflösung des Kindergartens „vorne“ und Übernahme der zwei vorhandenen Gruppen in die neu zu errichtende Kindertagesstätte hinter der Haupt- und Realschule

4. Einrichtung des Elterncafés in den frei werdenden Räumen

5. Vermietung der übrigen Räume an die AWO zwecks Einrichtung „Lüttje Stöppkes“

 

Beschlussvorschlag 2: Vorgehensweise wie unter den vorstehenden Punkten 1 bis 5 beschrieben.

 

Gesamtbeschlussvorschlag Verwaltung:

Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Idafehn, hinter der Haupt- und Realschule als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“ und die Unterbringung der „Lüttjen Stöppkes“ und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne.“

 

 

Zum Standort Kapellenstraße führt der Bürgermeister ergänzend aus, dass für einen Bau im dortigen Bereich ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss. Außerdem seien die Zuwegung und der Verkehrskreisel Schulstraße dem verstärkt zu erwartenden Fahrzeugverkehr nicht gewachsen. Auf der Kapellenstraße sei kein Begegnungsverkehr möglich.

Der Bürgermeister teilt mit, der von ihm vorgetragene Gesamtbeschlussvorschlag sei im Verwaltungsausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.

 

Die Gruppe SPD/Grüne/Tanculski habe in dem vorgelegten Beschlussvorschlag den Standort auf Holterfehn geändert und ihn um den Zusatz „und das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen“ ergänzt.

 

Der im Verwaltungsausschuss mehrheitlich angenommene Antrag lautet somit, in die Beschlussvorlage der Verwaltung eingearbeitet, wie folgt:

 

Antrag Ertwiens-Buchwald für SPD/Grüne/Tanculski im VA 5.3.18

Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Holterfehn als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes „Lüttje Stöppkes“ und die Unterbringung der „Lüttjen Stöppkes“ und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne und das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der sich verschiedene Ratsmitglieder auf in dieser Angelegenheit bereits gefasste Beschlüsse beziehen. Ratsmitglied Lüken weist auf die stark steigende Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen hin. Ratsmitglied Behrens wiegt die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte ab auch bezüglich des An- und Abfahr- sowie des Durchfahrverkehres.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass der in den Wortbeiträgen angeführte Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 30.12.2016 durch die weitere Entwicklung aufgehoben wurde. Eine Mehrgruppeneinrichtung passe nicht mehr auf die damals vorgesehene Fläche, im Verlauf der Zeit wurden weitere Beschlüsse in der Angelegenheit gefasst und der Beschluss von 2016 stehe nicht mehr zur Debatte. Die Entwicklung auch im Bereich Idafehn-Mitte führe dazu, dass die verkehrlich Anbindung in diesem Bereich bei weitem nicht so teuer komme, wie im Bereich Kapellenstraße.

 

Um das heute bereits vorhandene Verkehrsaufkommen bei der Grundschule Holtermoor zu verdeutlichen zeigt er eine Anzahl aktueller Fotografien. Mit der Ansiedlung einer Kinderkrippe / eines Kindergartens an der Kapellenstraße werde diese Situation nicht besser werden.

 

Bürgermeister Harders stellt den Antrag, dass die Beschlussempfehlung der Gruppe SPD/Grüne/Tanculski um den zweispurigen Ausbau der Kapellenstraße erweitert werden soll und hierüber abzustimmen. Es sei klar, dass durch die Errichtung einer Krippe / eines Kindergartens an der Kapellenstraße das Verkehrsaufkommen Verkehrsströme produziert werden, die nicht durch den Kreisel und die Schulstraße aufgenommen werden könnten. Für diesen Ausbau würden dann auch Anliegerbeiträge zu erheben sein.

 

Stellv. Gruppensprecher Buss empfindet die Androhung von Anliegerbeiträgen als unfair. Darauf wäre zeitiger hinzuweisen gewesen. Es gehe der Gruppe allein um Krippenplätze in Holterfehn, nördlich oder südlich der Kapellenstraße. Ausschlaggebend sei auch die Nähe der Grundschule. Dass der Beschluss vom 30.12.2016 aufgehoben wurde ist ihm nicht bekannt. Die Mehrgenerationensiedlung und den Kindergarten/ die Kinderkrippe sieht er als zwei getrennte Dinge. 

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass es im Jahre 2016 noch den alten Kindergartenbedarfsplan gab mit der Forderung nach einer Gruppe. Nun gebe es schon die Forderung, drei neue Gruppen zu bauen. Es bestehe nicht der Bedarf nach einer kleinen Einrichtung sondern nach einer großen, die gebaut werden müsse. Bürgermeister Harders geht auf die Vorteile räumlicher Nähe zu anderen pädagogischen Einrichtungen ein. Auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Verkehrsanbindung der Einrichtung habe er mehrfach hingewiesen. 

 

Ratsmitglied Behrens ist der Ansicht, bezüglich des vom Bürgermeister beantragten zweispurigen Ausbaues der Kapellenstraße oder der Anbindung der Einrichtung in Idafehn, dass Angaben über die begleitenden Kosten mit in der Beschlussvorlage hätten stehen müssen. Das sei doch ein entscheidender Punkt.

 

Bürgermeister Harders gibt Erläuterungen zu den möglichen Anbindungen an den Standorten und deren Kosten und Finanzierbarkeit.

 

Ratsmitglied Revens ist der Auffassung, dass die östliche Teilstrecke der Kapellenstraße nicht ausgebaut werden müsse. Die Kinderzahlen würden auch für eine Einrichtung an der Kapellenstraße reichen.

 

Ratsmitglied Groote stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

Gruppensprecher Ertwiens-Buchwald stellt fest, dass es sich bei der Standortentscheidung für Holterfehn nicht um eine Fehde zwischen Verwaltung und einer Einzelperson handelt, sondern dass es die gesamt Gruppe sei, die diese Standortentscheidung unterstützt. Sie halte an dem bestehenden Beschluss fest.

 

Bürgermeister Harders geht abschließend noch auf die Fragen des Ratsmitgliedes Revens ein. Ein Ausbau müsse bis zur Nordstraße durchgehend erfolgen, um auch von dort eine Zu- und Abfahrt zu ermöglichen, ansonsten werde sich die Situation beim Kreisel Schulstraße noch verstärken. Die Kapellenstraße werde geöffnet und ausgebaut werden müssen.