Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig, die Spende der Firma Würdemann in Höhe von 5.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Ostrhauderfehn und die Jugendfeuerwehr Holterfehn anzunehmen.


Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck der Kommunalaufsicht gegenüber mitzuteilen.

 

Die Firma Ludwig Würdemann Tiefbau GmbH spendet der Freiwilligen Feuerwehr Ostrhauderfehn sowie der Jugendfeuerwehr Holterfehn für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen je 2.500,00 €.