Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Der Finanzausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen und Bestandteilen mit den beschlossenen Änderungsvorschlägen Umverteilung der Ansätze von 500 T€ für 2018 von Rathaus nach FF Holterfehn und Anhebung des Ansatzes zur Unterhaltung von Gemeindestraßen um 200 T€.


Frau de Boer verliest die Haushaltssatzung und verweist bezüglich der wesentlichen Ansätze auf den Vorbericht.

 

Der Haushalt ist im Ertrags- und im Finanzhaushalt ausgeglichen. Der Ergebnishaushaltsplan hat im Gesamtergebnis ein Volumen von 14.486.000 €. Er schließt mit einem Überschuss von 43.700 € ab.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt hat ein Volumen von 16.558.700 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 2.354.200 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt und der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.200.000 € festgesetzt. Die Hebesätze werden nicht geändert.

 

Frau de Boer erläutert die einzelnen Haushaltssummen anhand einer Powerpoint Präsentation und verdeutlicht anhand von Graphiken die ordentlichen Erträge, und die ordentlichen Aufwendungen. Sie zeigt eine Auflistung der Produkte und deren Deckungsgrade. Anschließend erläutert sie noch die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und der Gemeindeabgaben, Zuweisungen und Umlagen sowie die Schuldenentwicklung.

 

Ausschussmitglied Steenblock bemerkt hierzu, dass man im Jahre 2018 dann wieder den bislang höchsten Stand von 2006 überschreite.

 

Abschließend erläutert Frau de Boer die Zahlen aus dem Vergleichsring der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle) bezüglich der Investitionskosten je Einwohner und der Reinvestitionsquote (wieder investierte Abschreibungen) bei Gemeinden gleicher Größenordnung.

 

Ausschussmitglied Steenblock bittet um Vorlage der Eröffnungsbilanz von der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik. Herr Harders bietet ihm an, die entsprechenden Unterlagen im Rathaus einzusehen. Herr Steenblock würde sich auch mit einer Bilanztabelle begnügen.

 

Frau de Boer geht anhand der den Ratsmitgliedern vorgelegten Übersicht der Investitionen auf die vorgesehenen Investitionen des Jahres 2018 sowie die weiteren gegebenenfalls noch einzuplanenden Investitionen kommender Jahre ein und fragt, ob es gewünscht werde, die aufgeführten Investitionen späterer Jahre gegebenenfalls vorzuziehen. Eine gegebenenfalls vorgesehene Beteiligung an der EWE (KNN) würde darlehensfinanziert erfolgen und könne daher als zweckgebundenes Darlehen oder über einen Nachtrag dargestellt werden.

 

Ausschussmitglied Steenblock fragt an, wie dringend die Baumaßnahme Rathaus sei.

 

Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass diese Baumaßnahme sehr dringlich ist. An verschiedenen Szenarien erörtert er die Raumknappheit in einzelnen Büros. Außerdem sei der Brandschutz nicht mehr zeitgemäß. Die Stromversorgung sei noch aus den 70er Jahren. Auch sei der Personalbedarf gestiegen.

 

Ausschussmitglied Steenblock spricht die Freiwilligen Feuerwehren an als ehrenamtlich tätige Kräfte, die sich mit ganzer Person zur Verfügung stellen. Nun sei das Feuerwehrhaus Langholt ja schon bald fertig und es müsse ja auch die Planung für das Feuerwehrhaus Holterfehn beginnen. Er erkundigt sich nach dem Stand der Bauleitplanung.

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass für den erforderlichen Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Nun habe es jedoch bei der Umsetzung Probleme gegeben, die in vielen Gesprächen, z.B. mit dem Abwasserverband geklärt werden mussten. Zu Beginn des kommenden Jahres sei das Feuerwehrhaus Langholt fertig. Im Laufe des kommenden Jahres müsse dann der Bebauungsplan durch die Gremien gebracht werden, und die Baugenehmigung beantragt werden.

 

Ausschussmitglied Behrens bestätigt, dass immer gesagt worden sei, wenn das Projekt Feuerwehrhaus Langholt fertig sei, werde das Projekt Feuerwehrhaus Holterfehn in Angriff genommen. Bezüglich des Rathausumbaus warnt er davor, eventuell nicht benötigte Mittel schon jetzt anders zu verplanen.

 

Ausschussmitglied Ertwiens-Buchwald stellt fest, dass seinerzeit beschlossen worden sei, mit dem Feuerwehrhaus Holterfehn zu beginnen, wenn die Auftragsvergabe Langholt beendet sei. Herr Harders erklärt hierzu, dass die letzten Auftragsvergaben für das Feuerwehrhaus Langholt noch in den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses vorgenommen worden seien. Insofern habe die Verwaltung also schneller gehandelt als vom Rat beschlossen wurde.

 

Ausschussmitglied Steenblock führt aus, man rede von dem Haushalt 2018. Er sei erfreut über die Aussage, das Feuerwehrhaus Langholt stehe vor der Vollendung. Man hätte also schon weiter sein können. Die Bauleitplanung für das Feuerwehrhaus Holterfehn könne zügig abgeschlossen werden, wenn man engagiert herangehe.

 

Er beantragt, die Mittel für das Feuerwehrhaus Holterfehn (1 Mio. €), die für 2019 vorgesehen sind, nach 2018 zu schieben.

 

Bürgermeister Harders empfindet die Aussage des Herrn Steenblock, der Bebauungsplan könnte bald fertig sein, wenn man engagiert arbeitet als Schlag ins Gesicht des Bauamtsleiters Meyer. Herr Meyer treibe die Planung sehr aktiv voran, die Äußerung des Herrn Steenblock sei unangebracht. Selbst die Feuerwehrleute seien mit der Arbeit der Verwaltung zufrieden und einverstanden. Kritik an der Verwaltung komme nur von der Gruppe SGL.

 

Ausschussmitglied Behrens wendet ein, dass bei der Umsetzung des Antrages Steenblock nun geklärt werden müsste, ob die Schulden in 2018 entsprechend um 1 Mio. € erhöht werden sollen oder ob man die Million woanders wegnehmen will.

 

Ausschussmitglied Ertwiens-Buchwald wirft ein, dass seine Anmerkungen zum Planungsbeginn des Feuerwehrhauses Holterfehn keineswegs beleidigend gemeint gewesen seien. Es sei nur legitim, sich als Ratsmitglied über die Beschlusslage zu informieren.

 

Ausschussmitglied Steenblock erklärt, er habe nicht gesagt, wenn man mal engagiert arbeitet. Er wisse, dass Herr Meyer engagiert arbeitet und er das auch schafft, den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Holterfehn vorzulegen. Zu den Ausführungen des Ausschussmitgliedes Behrens teilt er mit, er wisse nicht, was alles im Rathaus gemacht werden solle. Er wisse jedoch, dass man nicht in 2018 mit dem Bau des Feuerwehrhauses Holterfehn fertig werde. Also könne man doch mit je 500 T€ für Rathaus und Feuerwehrhaus in 2018 beginnen und in 2019 mit je 500 T€ die Arbeiten fortsetzen. Dass der Handwerkermarkt schwierig sei, wüssten alle.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass der Bebauungsplan voraussichtlich im Jahr 2018 in Kraft sein werde. Danach müsste dann die Baugenehmigung beantragt werden und nach deren Vorliegen könne dann die Ausschreibung erfolgen. Je nach Baufortschritt benötigte Mittel könnten jederzeit über einen Nachtragsplan eingeplant werden.

 

Für Langholt sei die Planung abgeschlossen und die Aufträge sind vergeben worden. Herr Ertwiens-Buchwald sollte sich freuen, dass die Bauleitplanung für das Feuerwehrhaus Holterfehn schon so weit gediehen sei. Das Verfahren der Bauleitplanung laufe schon seit längerem und man habe sich mit dem Abwasserverband zusammengesetzt und die anfänglichen Planungen umgeworfen. Ein neues aufwändiges Bauleitplanungsverfahren wurde wieder aufgenommen und vorangetrieben, lange bevor das Feuerwehrhaus Langholt fertig war.

 

Ausschussmitglied Steenblock beantragt, für das Feuerwehrhaus Holterfehn für das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Betrag von 500 T€ einzuplanen, sowie perspektivisch für 2019 den Restbetrag von 500 T€ vorzusehen sowie den Ansatz für den Rathausumbau für das Haushaltsjahr 2018 auf 500 T€ zu verringern und perspektivisch für 2019 den Restbetrag von 500 T€ einzuplanen.

 

Etwaige zeitliche Verschiebungen seien auf diese Weise wohl zu händeln. Eine entsprechende Ausweisung stelle ein klares Signal an die Feuerwehr Holterfehn dar.

 

Zum Ansatz Vereinsheim im Haushalt der Gemeinde fragt Herr Steenblock an, wer der Bauherr ist. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass Bauherr die Gemeinde Ostrhauderfehn sein wird. Die Summe werde durch die Gemeinde Ostrhauderfehn investiert. Die GmbH setzt eine Pacht fest, die zum Soll gestellt wird und die investierte Summe der Gemeinde werde hierdurch getilgt.

 

Ausschussmitglied Steenblock führt bezüglich des Ausbaues von Gemeindestraßen an, dass Frau de Boer gesagt habe, die Gemeinde müsse reinvestieren, um nicht an Vermögen zu verlieren. Er fragt an, ob dem so ist, dass an Abschreibung von Gemeindestraßen der Betrag von 1.167 Mio. € anfällt? Diese müssten doch in Form von Reparaturen reinvestiert werden.

 

Frau de Boer antwortet, dass eine Reparatur einer Gemeindestraße keine Reinvestition sei sondern Unterhaltungsaufwand. Reinvestierung sei der Neuaufbau einer Straße mit mindestens zwei Schichten. Ohnehin sei das gros der Ostrhauderfehner Straßen älter als 20/25 Jahre und damit komplett abgeschrieben.

 

Ausschussmitglied Steenblock zitiert § 124 NKomVG nachdem kommunales Vermögen pfleglich zu behandeln und zu erhalten ist. Wenn Gemeinden ihre Straßen über Jahrzehnte nicht reparieren, so verliere sie an Vermögen, sie entspart sich. Durch Untätigkeit bei der Reparatur werde solange der Wert gemindert bis ein Neubau erforderlich wird, um dann eine günstige Finanzierung zu erhalten. Er stellt fest, dass man über Jahre das Vermögen nicht pfleglich behandelt habe.

 

Bürgermeister Harders führt hierzu aus, dass eine Straße im Durchschnitt 25 Jahre abgeschrieben wird, welche Straße sei nach dieser Zeit aber schon abgängig? Aus der höheren Abschreibung zu schließen, dass die Gemeinde sich entspart, sei falsch gerechnet. Außerdem sei eine Reparatur keine Reinvestition. Die Gemeinde Ostrhauderfehn stelle in jedem Jahr viele neue Straßen her, dadurch steigere sich die Höhe der jährlichen Abschreibungen. Der Gesamtwert der Straßen steigt. Der Schluss, den Herr Steenblock aus der Höhe der Abschreibungen zur Höhe der Reinvestition zieht passt nicht.

 

Frau de Boer erläutert die Reparatur von Straßen und was dazu gehört. Die Straße „Am Rathaus“, 94/96 erbaut, habe das Ende der betrieblichen Nutzungsdauer erreicht, doch seien noch keine Straßenschäden zu erkennen. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Straße unterhält. Die Gemeinde sei nur gehalten, den Gesamtwert ihres Vermögens zu erhalten, nicht den einer einzelnen Straße. Nach 40 oder 50-jähriger Nutzungsdauer müsse eine Straße neu ausgebaut werden.

 

Ausschussmitglied Steenblock wünscht eine Aufstellung, wann in den vergangenen 20 Jahren Reparaturen an den Straßen wie z.B. Ahornstraße-Süd, Schifferstraße Verl.-West, Hauptstraße-Nordseite und Holterfehner Straße-Nordseite vorgenommen wurden.

 

Frau de Boer erklärt, dass die laufende Unterhaltung einer Straße nicht so leicht nachzusehen sei, ohnehin nicht über den Zeitraum von 20 Jahren, gegebenenfalls sei noch der Zeitraum von 7 Jahren möglich.

 

Ausschussmitglied Steenblock würde auch eine Aufstellung der laufenden Unterhaltung der letzten 7 Jahre akzeptieren. Was er jedoch nicht akzeptiert sei, dass über Jahre hinweg an wichtigen Straßen nichts gemacht worden ist. Es sei nicht mehr gewährleistet, dass die Bürger ungefährdet diese Straßen benutzen können. In den letzten Monaten sei oft über die Zuwegung zur KiTa Ostrhauderfehn gesprochen worden. Die Kinder dort sitzen jedoch alle in den Autos, kein Kind sei dort gefährdet. Die Zuwegung dort diene allein der Entlastung der Eltern. Wenn aber Kinder die Schifferstraße-Verlängerung oder die Ahornstraße-Südseite als Schulweg benutzen und vor ein anderes Fahrzeug fallen, so sei doch eher dort die Sicherheit der Kinder gefährdet. Die Holterfehner Straße-Nordseite habe breite Risse, Radfahrer sind dort stark sturzgefährdet. Dort ist dringend etwas zu machen.

Er möchte den Ansatz für die Reparatur von Straßen deutlich erhöhen. Das wird somit von ihm beantragt.

Außerdem solle der Posten in der Investitionsübersicht heißen: „Sanierung der Ahornstraße-Südseite“ und nicht „Ausbau der Ahornstraße-Südseite“. 

Das Unterbett der Ahornstraße-Süd sei stabil und würde eine sichere Unterlage für eine Sanierung darstellen.

 

Ausschussmitglied Behrens stellt fest, dass in Langholt zahlreiche Straßen gut unterhalten wurden. Der Bauhof bemühe sich redlich. Er fragt, ob Herr Steenblock mit seinem Antrag zur Änderung in Sanierung bezweckt, dass dort keine Beiträge entstehen.

 

Herr Steenblock bekräftigt, dass sein Antrag sich auf die kostenneutrale Reparatur gemeindeeigener Straßen bezieht. In der Übersicht soll das Wort „Ausbau“ in „Sanierung“ der Ahornstraße-Süd geändert werden.

 

Frau de Boer merkt an, dass Sanierungen im laufenden Haushalt gebucht werden, nicht im investiven Haushalt. Ferner fragt sie an, was unter einer deutlichen Erhöhung zu verstehen ist. Das habe schon gewisse Auswirkungen.

 

Ausschussmitglied Ertwiens-Buchwald war bislang nicht bewusst, dass auch die Arbeit des Bauhofes bei der Reparatur von Straßen geleistet wird und nicht im dargestellten Aufwand enthalten ist.

 

Herr Meyer erläutert, dass die Gemeinde in diesem Bereich noch keine Kosten-Leistungsrechnung führt und die Leistungen noch nicht explizit darstellbar sind.

 

Ausschussmitglied Steenblock beantragt zum Haushalt 2018, den Ansatz für die Sanierung von Straßen von derzeit 150 T€ um 200 T€ auf neu 350 T€ zu erhöhen.

 

Herr Meyer erläutert, dass der Untergrund der Ahornstraße-Süd seiner Ansicht nach nicht tragfähig ist. Man könne jahrzehntelang sanieren, irgendwann einmal müsse aber eine Straße grundlegend neu aufgebaut werden. Der Neubau müsse fachgerecht geplant werden. Ein zusätzlicher Betrag von 200 T€ wäre zwar wünschenswert, gelte aber für die Reparatur aller Gemeindestraßen generell.

 

Ausschussmitglied Steenblock ist der Ansicht, dass einiges überdacht werden muss. Die Gemeinde benötige eine saubere Bewertung ihrer Straßen mit einer zeitlichen und sachlichen Gliederung der erforderlichen Reparaturmaßnahmen.

Über diese Themen müsse man sich jedoch im Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss unterhalten. Heute müsse man den Ansatz für die Reparatur von Gemeindestraßen deutlich auf 350 T€ erhöhen.

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass die Anlieger der Ahornstraße ihm ein Schreiben übersandt haben. Er fragt an, welche Straße aus den 50er Jahren 60 Jahre hält. Und jetzt werde gesagt, die Straße sei nicht unterhalten worden.

 

Herr Ertwiens-Buchwald erklärt, dass die Instandsetzung von Straßen eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Der Erhöhungsantrag des Herrn Steenblock sei legitim. Es gebe auch freiwillige Ausgaben, wie den Umbau des Rathauses, die man kürzen könne, um damit den Ansatz für die Straßenunterhaltung zu erhöhen, auch das sei legitim.

 

Ausschussmitglied Behrens führt aus, dass bei zusätzlichen Kosten im laufenden Haushalt dieser defizitär würde. Er fragt, wo diese zusätzlichen Mittel hergenommen werden sollen.

 

Frau de Boer teilt mit, dass eine Verringerung bei den Investitionen keine Erhöhung des laufenden Haushalts bewirke. Freiwillige Ausgaben könnten nur im laufenden Haushalt gekürzt werden. Was bleibe seien Gebühren oder Steuererhöhungen.

 

Ausschussmitglied Kruse führt zum Thema Reinvestieren von Abschreibungen aus, dass die Ahornstraße-Süd mit 60 Jahren nun schon mehr als die doppelte Nutzungszeit aufweise. Irgendwann muss ein Neuausbau erfolgen, es könne nicht endlos repariert werden. Am Beispiel eines Heizkessels erläutert er, warum sich manchmal eine Neuanschaffung gegenüber Reparaturen als die bessere Lösung darstellt. So sei es auch mit der Ahornstraße-Süd. Nach 60 Jahren muss die Gemeinde reinvestieren, um das Vermögen zu erhalten. Außerdem werde bei einer zweiten Erschließung der Beitrag mit 60 % für die Anlieger fällig, nicht mit 90 % wie bei der ersten Erschließung. Dass das für die Anlieger eine finanzielle Belastung darstelle ist ihm klar.

 

a) Der erste Antrag des Herrn Steenblock mit folgendem Wortlaut:

 

„…, für das Feuerwehrhaus Holterfehn für das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Betrag von 500 T€ einzuplanen, sowie perspektivisch für 2019 den Restbetrag von 500 T€ vorzusehen sowie den Ansatz für den Rathausumbau für das Haushaltsjahr 2018 auf 500 T€ zu verringern und perspektivisch für 2019 den Restbetrag von 500 T€ einzuplanen.“

 

, d. h.

 

INV0230 - Baumaßnahme FF Holterfehn  - neu: 550 T€,

INV0010 - Baumaßnahme Rathaus  - neu: 500 T€

 

wird mit 5 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung angenommen.

 

b) Der zweite Antrag des Herrn Steenblock mit folgendem Wortlaut:

 

„ …. den Ansatz für die Sanierung von Straßen von derzeit 150 T€ um 200 T€ auf neu 350 T€ zu erhöhen.

 

wird mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen angenommen.

 

Ein Vorschlag zur Finanzierung wird nach Mitteilung des Ausschussmitgliedes Steenblock nicht vorgelegt, das sei Aufgabe der Verwaltung.

 

Herr Steenblock stellt fest, dass er in der Investitionsübersicht für 2019 das Wort „Ausbau“ durch „Sanierung“ der Ahornstraße-Süd ersetzen wird.