Die Tagesordnung wird anschließend einstimmig unter Absetzung des genannten Punktes 15 ansonsten wie vorgelegt festgestellt.


Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald teilt mit, dass die Beschlussfassung im Kreisausschuss des Landkreises Leer die Behandlung seines gestellten Antrages zu TOP 15 im Rat zurzeit überflüssig machte. Dort sei entschieden worden, ein entsprechendes mobiles Gerät zu beschaffen. Das komme seiner Antragstellung entgegen, an neuralgischen Punkten entsprechende Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Er möchte den Tagesordnungspunkt 15 daher von der Tagesordnung der heutigen Sitzung nehmen und zu gegebener Zeit wieder einbringen, um den Landkreis dann verschärft um den Einsatz des Fahrzeuges an den neuralgischen Punkten zu bitten.  

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass die Gemeinden für die Überwachung des Straßenverkehrs nicht zuständig sind. Der Landkreis Leer würde sich freuen, wenn die Gemeinde für ihn ein entsprechendes Fahrzeug anschafft. Die Gemeinden dürften keine Bußgelder kassieren. Eine erneute Antragsstellung stelle eine Einmischung in die Zuständigkeit des Landkreises dar. Die Gemeinde könne allenfalls eine Bitte äußern.