a) Von einer anwesenden Bürgerin wird angefragt, ob in dem neuen Gebäude denn auch z. B. der 90. Geburtstag gefeiert werden dürfe, sonst dürfe es sich ja nicht „Dorfgemeinschaftshaus“ nennen. Dies zu regeln sei Sache einer zu beschließenden Benutzungs- und Hausordnung, so der Bürgermeister. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Vereine eine Miete entrichten (nein), ob die Asbestentsorgung geregelt ist (ja) und ob die Kleiderkammer des DRK trotz des sozialen Warenhauses direkt gegenüber bestehen bleibt (ja).

 

b) Von einem anwesenden Bürger wird auf die Schadhaftigkeit der Spielgeräte beim Kindergarten Hauptstraße vorne hingewiesen. Es sollten neue angeschafft werden. Auch sei der Parkplatz stark renovierungsbedürftig und es komme laufend zu gefährlichen Verunreinigungen der Sandkästen durch Glasscherben.

Weiterhin fragt er an warum der Ruheraum im oberen Bereich des Kindergartens gesperrt sei, offenbar, weil eine Feuertreppe fehlt.

 

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass bereits die Tore verschlossen gehalten werden und Platzverweise erteilt wurden und dass der Hausmeister beauftragt wurde, laufend die Sandkästen zu überwachen. An dem Kindergartengebäude müsse ohnehin investiert werden, daher warte man zunächst weitergehende Planungen und Lösungen ab bevor man eine neue Treppe einbaue und kurze Zeit später diese im Rahmen einer größeren Lösung wieder abbauen müsse. Der Landkreis habe wegen der fehlenden Fluchtwege den Raum für nicht mehr nutzbar erklärt.

 

c) Ein anwesendes Ratsmitglied regt an, weitere Zuschüsse für das Dorfgemeinschaftsprojekt zu beantragen. Bürgermeister Harders erklärt, dass enger Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern beim Landkreis Leer gepflegt werde. Eine Bezuschussung über 500 T€ hinweg sei jedoch ungewiss.

 

d) Der Bürger zu b) teilt mit, dass den Kindern der Ruheraum fehlt. Bürgermeister Harders erläutert, dass es wenig Sinn habe, jetzt adhoc eine Stahltreppe einzubauen und dann kurzzeitig wieder wegzureißen. Man müsse sich jetzt über ein Gesamtkonzept Gedanken machen.