Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschließt einstimmig die Aufwandsspaltung zur Abrechnung der Straßenbeleuchtung an der Nordstraße.


Der Landkreis Leer hat im Zuge der Nordstraße eine Ausbaumaßnahme durchgeführt. Die Kostenverteilung zwischen dem Landkreis Leer und der Gemeinde Ostrhauderfehn ist erst jetzt vorgelegt worden.

 

Die im Rahmen der Baumaßnahme gleichzeitig durchgeführte Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist nunmehr nach dem Straßenausbaubeitragsrecht abzurechnen.

 

Da es sich um eine Teileinrichtung handelt, ist gemäß § 8 Ziffer 8 der Straßenausbaubeitragssatzung vom 24.10.2001 der Beschluss zur Aufwandsspaltung zu fassen.