Die gem. § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NschG) i.V.m. mit § 73 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht der Vertretung angehörigen stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses sind nach den Vorschriften der NKomVG über ihre Pflichten zu belehren.

 

Für die Elternschaft sind das Frau Ina Pfeiffer und ihre Vertreterin Frau Sabine Pogoda, und für die Lehrerschaft Herr Johannes Lindemann und als seine Vertreterin Frau Wiebke Hanneken.

 

Sie erhielten mit der Einladung zur ersten Sitzung des Schulausschusses in dieser Wahlperiode einen Auszug aus dem NKomVG über die ihnen gemäß dem NKomVG obliegendem Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Die Pflichtenbelehrung ist dadurch bereits erfolgt.

 

Der Vorsitzende nimmt die Verpflichtung der anwesenden stimmberechtigten ratsfremden Mitglieder des Schulausschusses, Frau Pfeiffer und Herrn Lindemann, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten, vor.

Die ebenfalls anwesenden stellvertretenden ratsfremden Mitglieder des Schulausschusses, Frau Pogoda und Frau Hanneken, werden in gleicher Weise durch den Vorsitzenden verpflichtet.