Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 12.1.2017 beantragte die Gruppe SPD/Grüne/Linke die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung einer Sitzung des Schulausschusses.

 

Frau Nicole Rieken, Leiterin der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Leer berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation über die jährliche Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung mit Festlegung der Ausbaustufe durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer.

 

Zunächst erläutert sie die Ermittlung der Zahlen der benötigten Betreuungsplätze anhand der demografischen Entwicklungen und mit dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell. Diese Zahlen werden dann dem Bestand gegenüber gestellt und ergeben so den Bedarf an neu zu schaffenden Plätzen. 

 

Anschließend geht sie auf den konkreten Bedarf an Krippenplätzen und Kindergartenplätzen in Ostrhauderfehn ein. Sie führt aus, dass der Rechtsanspruch der Eltern sich auf einen Vormittags- oder Ganztagsplatz bezieht. Eine Anrechnung von Nachmittagsplätzen sei nur ausnahmsweise möglich.

 

Frau Rieken führt aus, dass die Nachfrage ständig wächst. Die Berufstätigkeit beider Eltern nehme zu und auch die Lösung Großeltern falle oft weg, da auch diese noch lange im Berufsleben eingebunden seien. Diese betroffenen Eltern machten dann zunehmend ihren Rechtsanspruch geltend.

 

Für das Kindergartenjahr 2018/19 sei es somit erforderlich geworden, die Ausbaustufe für die Krippen mit 30 % der Kinder 0 – 3 Jahre anzustreben.

 

Langfristig (7 Jahre) werde für die Krippenplätze eine Ausbaustufe in Höhe von 50 % angestrebt. Dieses stelle jedoch noch keine Verpflichtung dar.

 

Insoweit gebe es eine Vorlaufzeit für die Gemeinden für ihre Investitionsplanungen, um zu schauen, wo Bedarf entstehen könnte, wo geplant werden muss und wo erweitert werden kann.

 

Auf die entsprechende Nachfrage des Ausschussmitgliedes Ertwiens-Buchwald bezüglich der Vorgehensweise beim Umsetzen der Vorgaben des Landkreises antwortet Frau Rieken, dass eine Empfehlung die abgeschwächtere Form darstellt, doch der Ton werde schärfer. Lt. Urteil des BGH seien finanzielle Gründe der Kommune nicht mehr entscheidend. Die Gemeinden müssen schlichtweg Plätze schaffen. Antragsgegner sei der Landkreis.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass die im Kindertagesstättenbedarfsplan angeführten Werte Durchschnittswerte sind. Der Unterschied der Inanspruchnahme zwischen städtischem Bereich und ländlichem Bereich sei doch sehr hoch. Wenn man alle über einen Kamm scheren möchte dränge sich die Frage auf, wer den Leerstand zahlt. Hier sollte doch auch auf die Wartelisten vor Ort geschaut werden.

 

Frau Rieken erläutert, dass die Wartelisten, die per 28.2. abgefragt werden, an Bedeutung gewinnen. Die Gemeinde müsse die Entwicklung auf dem Sektor Kindergarten / Krippe beobachten und schauen, wie die Entwicklung geht. Zurzeit gebe es im gesamten Kreis Leer nur noch zwei freie Krippenplätze. Nicht in jeder Gemeinde würden 50 % nachgefragt. Weil der Landkreis Leer die Marschrichtung vorgeben müsse habe man die Formulierung „anstreben“ gewählt.

 

Nach Mitteilung von Frau Rieken sind die von der AWO als „Lüttje Stöppkes“ vorgehaltenen Plätze außerhalb der obigen Berechnung.

Die wahrscheinliche Nachfrage von 30 % führte dazu, dass schon für das Kindergartenjahr 2018/19 die Formulierung „Verpflichtung“ gewählt wurde.

 

Ob die für dieses Jahr fehlenden 13 Krippenplätze durch den Neubau erfüllt sind ergibt sich nach Aussage von Frau Rieken nach Vorlage der neuen Zahlen für dieses Jahr. Der Kindergartenbereich sei bislang gut aufgestellt, weiteres sehe man dann im Juni, wenn die neuen Zahlen vorliegen.

 

Frau Rieken teilt mit, dass der Kindertagesstättenbedarfsplan auf dem Internetauftritt des Landkreises Leer öffentlich einsehbar ist.