Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Mitglieder des Schulausschusses sind einstimmig bei einer Stimmenthaltung damit einverstanden und empfehlen, den beiden Grundschulen ein pädagogisches Budget „Mittagessen“ in Verantwortung der Schulleitungen einzuräumen mit einem finanziellen Umfang von zusammen 2.500 €, zur Bestellung von 2 oder 3 Mahlzeiten täglich mehr, für Kinder, für die aus den unterschiedlichsten Gründen kein Mittagessen bestellt wurde.


Mit Schreiben vom 16. Januar 2017 beantragt die UWG-Fraktion zu prüfen, ob es möglich ist, die anfallenden Kosten für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsgrundschulen zu übernehmen, so dass alle Kinder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

Der Antrag wurde allen Ratsmitgliedern als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Insgesamt besuchen 369 Kinder die Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor. Laut Mitteilung der Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor nehmen zurzeit wöchentlich (montags bis donnerstags) 313 Kinder am Ganztagsbetrieb teil. Ein Essen kostet 3,00 €. Die wöchentlichen Kosten würden somit 939,00 € betragen.

Geht man durchschnittlich von vier Wochen im Monat aus, entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.800,00 €. Rechnet man die Kosten auf das Jahr hoch (= 40 Wochen Unterricht), hätte die Gemeinde Ostrhauderfehn für die Schulspeisung ca. 38.000,00 € zu zahlen.

Im Moment wird die Mittagsverpflegung von 186 Kindern (Ostrhauderfehn 127, Holtermoor 59) in Anspruch genommen.

 

Ausschussmitglied Krummen trägt den Antrag der UWG vor.

 

Bürgermeister Harders erörtert die Berechnung der Kosten bei einer Übernahme des Elterngeldes für alle an der Ganztagsschule teilnehmenden Kinder wie vorstehend ausgeführt. Der Schulausschuss habe hierüber nun zu beraten und eine Empfehlung zu fassen.

 

Ausschussmitglied Groote trägt für die Gruppe SPD/Grüne/Linke vor, dass, würde man dem Antrag der UWG folgen, viele Kinder gefördert würden, deren Eltern das Geld für die Mittagessen gut alleine aufbringen könnten. Daher sieht die Gruppe die Bezuschussung aller Kinder kritisch.

 

Frau Groote trägt folgenden Alternativantrag vor:

 

„Bei Kindern, die an den Ostrhauderfehner Grundschulen am Ganztagsangebot teilnehmen, und deren Eltern finanziell nicht in der Lange sind (sie erhalten Sozialleistungen, dazu gehört auch bereits das Wohngeld), die Kosten des Mittagessens zu übernehmen, übernimmt die Gemeinde Ostrhauderfehn die Kosten des Mittagessens. Gemeint ist damit die Übernahme der bestehenden Restkosten, die nicht durch das Bildungs- und Teilhabegesetz abgedeckt sind und somit vom Landkreis übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch für Kinder, die an der Schwelle zu diesen Leistungen stehen, die Kosten von der Gemeinde übernommen werden können.

 

Eine Abfrage hierzu sollte schriftlich zu Beginn des jeweiligen Schuljahres gemacht werden, wenn die Eltern sowieso diverse Formulare hinsichtlich Hygiene, Waffengesetz etc. erhalten bzw. gleichzeitig mit der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgen.

 

Es ist außerdem von der Gemeindeverwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, dass für eben alle diese Kinder die Bestellung der Essen zentral erfolgen kann, so dass nicht vergessen werden kann, das Essen zu bestellen.“

 

Ausschussmitglied Krummen führt aus, dass die Absicht hinter dem Antrag der UWG gewesen sei, zu ermitteln, welche Kosten anfallen würden, wenn alle Kinder am Mittagessen teilnehmen und die Gemeinde dieses finanzieren müsste.

Außerdem wolle man die Meinung der Mitglieder des Ausschusses erfahren. Die Summen liegen nun vor.

 

Er teilt mit, dass er in Gesprächen mit der Schulleitung Ostrhauderfehn erfahren habe, dass es immer wieder vorkommt, dass, unabhängig von der (finanziellen) Situation im Elternhaus, es schlichtweg vergessen wird oder aus anderen Gründen unterlassen wird, das Essen für die Kinder zu bestellen. Hier gebe es auch keinen speziellen Personenkreis.

 

Daher beantragt er, dass den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor künftig jährlich pauschal ein Budget von insgesamt 2.500 € zur Verfügung gestellt wird, aus dem für diese Kinder Mahlzeiten finanziert werden, die an dem jeweiligen Tag ansonsten weder ein Frühstück noch ein Mittagessen bekämen.

 

Dieses, allein um zu reagieren und unabhängig von einem speziellen Grund, nur um ein oder zwei Mahlzeiten in der Hinterhand zu haben in Notfällen. Diese Essensausgabe in Notfällen sollte der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule überlassen werden.

 

Der Antrag der Gruppe gehe ihm zu sehr auf die speziellen Notlagen der Eltern ein.

 

Schulleiter Lindemann bestätigt, dass hin und wieder Kinder ohne Essen zur Schule kämen. Die Essen würden dann aus dem eigenen Schuletat bezahlt. Kein Kind würde abgewiesen. Es handele sich immer mal wieder um einige wenige, maximal 2 – 3, Kinder am Tag. Hierüber werde in der Schule Buch geführt und im Wiederholungsfalle werde mit den Eltern Kontakt aufgenommen und nachgefragt, was los ist und ob Hilfe benötigt wird. Mit einem entsprechenden Zuschuss könne die Schule täglich einige Essen mehr pro Tag für Notfälle zur Verfügung halten. Er führt aus, dass die Bestellprozedur für das Schulessen für einige Eltern ein Problem darstellt.

 

Bürgermeister Harders ergänzt, dass verschiedene Gerichte täglich zur Auswahl stehen. Manche Kinder mögen nicht alles, manche dürfen nicht alles essen. Da gebe es vielfältige Gründe. Die Schule könne es nicht leisten, für jedes Kind einzeln die Mahlzeit zu bestellen. Von daher gestaltet sich eine individuelle zentrale Mittagessenbestellung sehr schwierig. Auch würde eine Abfrage zu Beginn des Schuljahres großen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Damit seien die Sekretariate überfordert. Auch habe die Gemeinde keinen Anspruch auf die persönlichen Daten, um einen Zuschuss zu begründen. Ein eigenes Budget für die Schulleiter hält er für eine gute Idee. So könnten durch die Schulen täglich extra Mahlzeiten für Notfälle bestellt werden.

 

Ausschussmitglied Krummen hält die Vorgehensweise an der Grundschule Ostrhauderfehn für den Fall, dass kein Mittagessen bestellt wurde, für wegweisend. Begehrlichkeiten und ein Ausufern fehlender Bestellungen und Zahlungen würden somit vermieden. Die Schule sollte in die Lage versetzt werden in Notfällen unbürokratisch zu reagieren.

 

Ausschussmitglied Groote teilt mit, dass der Ursprungsantrag der UWG anders gelautet habe bzw. sie ihn anders verstanden haben. Daher habe man einen Alternativantrag ausgearbeitet und vorgelegt, um eine Bezuschussung aller zu vermeiden. Eine Lösung mit einem Budget über das die Schule entscheidet sei auch in ihrem Sinne.

 

Nach eingehender Aussprache formuliert der Bürgermeister, dass eine Summe von 2.500 € für die beiden Grundschulen zur Verfügung zu stellen als Budget zur Sicherstellung dafür, dass alle Kinder, die regelmäßig an der Mittagsverpflegung teilnehmen auch eine warme Mahlzeit erhalten. Dieses ist gedacht als Notreserve, wenn die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen eine Bestellung versäumt haben. Die Entscheidung über die Verwendung liegt in den Händen der beiden Schulleitungen.