Bürgermeister Harders führt aus, dass nach § 43 NKomVG die Ratsmitglieder von der Hauptverwaltungsbeamtin / dem Hauptverwaltungsbeamten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen und nach § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten seien.

Dieses finde in der Regel in der konstituierenden Sitzung statt.

 

Weil jedoch bei der konstituierenden Sitzung das Ratsmitglied René Stratmann nicht anwesend war, seien Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung bei ihm nachzuholen.

 

Bürgermeister Harders belehrt das Ratsmitglied René Stratmann über die Pflichten nach §§ 40 bis 42 NKomVG und verpflichtet ihn förmlich nach § 60 NKomVG. Eine Textausgabe “Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz” sowie das Taschenbuch des NSGB für Ratsmitglieder in Niedersachsen werden ihm ausgehändigt.