Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister erläutert, dass nach § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG der Rat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden beschließe.

Der Rat könne dabei die Anzahl der Stellvertreter bestimmen und festlegen, ob es eine Reihenfolge unter den Stellvertretern geben solle und wenn ja welche.

 

Ratsvorsitzende Groote bittet um Vorschläge.

 

Ratsmitglied Krummen schlägt Herrn Johannes Bolland als stellvertretenden Ratsvorsitzenden vor. Es werden keine weiteren Vorschläge gemacht, so dass durch Handaufheben gewählt werden kann.

 

Der Rat wählt einstimmig bei einer Stimmenthaltung durch Handaufheben Herrn Bolland als einzigen Stellvertreter.

 

Herr Bolland nimmt das ihm übertragene Amt an.