Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/154/2021
Der Bürgermeister erläutert, dass nach § 61 Abs. 1
Satz 3 NKomVG der Rat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden
beschließe.
Der Rat könne dabei die Anzahl der Stellvertreter
bestimmen und festlegen, ob es eine Reihenfolge unter den Stellvertretern geben
solle und wenn ja welche.
Ratsvorsitzende Groote bittet um Vorschläge.
Ratsmitglied Krummen schlägt Herrn Johannes Bolland
als stellvertretenden Ratsvorsitzenden vor. Es werden keine weiteren Vorschläge
gemacht, so dass durch Handaufheben gewählt werden kann.
Der Rat wählt einstimmig bei einer Stimmenthaltung
durch Handaufheben Herrn Bolland als einzigen Stellvertreter.
Herr Bolland nimmt das ihm übertragene Amt an.