Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt bei einer Gegenstimme, in § 6 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung jeweils die Worte “und in der Ostfriesen Zeitung” zu streichen, so dass zukünftig Hinweisbekanntmachungen (§ 6 Abs. 1) und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 6 Abs. 2) nur noch im General-Anzeiger erfolgen.


Bürgermeister Harders erläutert, dass die ortsübliche Bekanntmachung nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn u. a. auch die Veröffentlichung in dem General-Anzeiger und der Ostfriesen Zeitung umfasse. Die Kosten hierfür seien in der Vergangenheit immer weiter gestiegen. Dem gegenüber stehe eine stetig sinkende Anzahl der Abonnenten dieser beiden Zeitungen:

 

Anzahl Abonnenten General-Anzeiger Ostrhauderfehn (Stand II. Quartal 2020)

GA Print                              1.303

GA E-Paper                           164

 

Anzahl Abonnenten Ostfriesen Zeitung Ostrhauderfehn (Stand II. Quartal 2020)

OZ Print                                    74

OZ E-Paper                    13

 

Die Kosten der Bekanntmachungen in der Ostfriesen Zeitung beliefen sich im Jahr 2019 auf 12.400,00 €. Die Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen im General-Anzeiger lagen bei 11.000,00 €. Die Gesamtkosten i. H. v. 23.400,00 € stünden in keinem Verhältnis zu der Anzahl der Leser/innen.

 

Außerdem komme hinzu, dass andere Behörden Bekanntmachungen in von ihnen durchzuführenden Verfahren an die Gemeinden weitergeben, die dann ortsüblich (so wie in der Hauptsatzung festgelegt) bekanntgemacht werden müssten. Die dadurch anfallenden Kosten hätten dann die Gemeinden zu tragen. Bislang konnten diese Kosten noch mit den anderen Gemeinden geteilt werden. Seitdem aber kaum noch eine andere Gemeinde die Bekanntmachung in den Tageszeitungen in ihrer Hauptsatzung für die ortsübliche Bekanntmachung vorsehe, sondern lediglich noch die Bekanntmachung im Internet und im Aushangkasten, trage die Gemeinde Ostrhauderfehn die Kosten für die Zeitungsbekanntmachungen der fremden Behörden zu einem immer größeren Teil bzw. teilweise sogar komplett.

 

Da Kosten und Nutzen nicht mehr im Verhältnis stünden, wäre es sinnvoll, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

 

Der Verwaltungsausschuss habe einstimmig empfohlen, die Hauptsatzung in der Form zu ändern, dass zukünftig keine Veröffentlichungen mehr in der Ostfriesen Zeitung erfolgen (auch keine Hinweisbekanntmachungen). Die Bekanntmachungen im General-Anzeiger sollten jedoch wie bisher beibehalten werden.