Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 44 NKWG geht der Sitz von Wilfried Steenblock auf die nachrückende Ersatzperson, Herrn Michael Erhardts, über.

 

Herr Michael Erhardts wird nach § 43 NKomVG auf seine Pflichten als Mandatsträger hingewiesen und vom Bürgermeister nach § 60 NKomVG förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.